Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der ÖPNV kommt in Bayern nicht aus einer Hand. Der Landkreis Bamberg und die kreisfreie Stadt Bamberg sind als kommunale Aufgabenträger vor Ort für die Bestellung des allgemeinen ÖPNV zuständig. Die Verträge für die grenzüberschreitenden Stadtbusverkehre sind ausgelaufen und die Neuausschreibung musste der Landkreis Bamberg aufheben. Der bisherige Vertrag endete zum 31. Juli 2024. Nachdem sich der Landkreis Bamberg durch die Kreisumlage über die Haushalte der kreisangehörigen Gemeinden finanziert, sind auch wir als Kommune beteiligt.

 

Um die Stadtbusanbindung der Gemeinde Bischberg im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten, und die Finanzierbarkeit zu gewährleisten, bedarf es einer neuen Regelung zum Aufwendungsersatz gemäß dem Vertrag vom 22. Dezember 2020 (GR TOP 61/2018) mit dem Landkreis Bamberg.

 

Der Landkreis Bamberg hatte bereits im Vorfeld mündlich die Zustimmung der Gemeinde Bischberg im Rahmen einer Besprechung mit Bürgermeister Michael Dütsch abgefragt. Dieser hatte den Gemeinderat in einer der letzten Sitzungen darüber in Kenntnis gesetzt. Die Zustimmung wurde seinerzeit bereits mündlich erteilt, um den Status quo der ÖPNV-Versorgung in der Gemeinde Bischberg über den 1. August 2024 hinaus sicherzustellen.

 

Der neue Vertragsentwurf liegt nun der Gemeindeverwaltung vor und bedarf aufgrund der Ausgleichszahlungen in den kommenden Jahren der Genehmigung durch den Gemeinderat (=nachträgliche Zustimmung).

 

Die bisherigen Gesamtaufwendungen für das Jahr 2024 zur Bedienungsleistung von Bischberg betragen 51.188,79 EUR für den Landkreis und die Stadt Bamberg. Gemäß der vertraglich vereinbarten Aufteilung zwischen Landkreis (1/3) und den betroffenen Kommunen (2/3) liegt der Anteil des Landkreises bei 17.062,93 EUR, der der Gemeinde Bischberg bei 34.125,86 EUR (lt. Abrechnung des Landratsamtes Bamberg vom 18. Oktober 2024, Az. 53.1-ÖPNV). Die Spitzabrechnungen 2021-2023 stehen noch aus. Nach Abschluss der Vereinbarung werden die ermittelten vorläufigen Abschlagszahlungen auf Basis des neuen Kilometerpreises für den Zeitraum August – Dezember 2024 und zukünftige Zeiträume abgerechnet.

 

Nach den neuen Regularien beträgt der Aufwendungsersatz für das Jahr 2024 72.010,63 EUR. Maßgeblich ist die Kilometerleistung mit 59.215 km/Jahr bei einem Kilometerpreis von 7,3643 EUR. Der 1/3-Anteil des Landkreises Bamberg beträgt zukünftig 24.003,54 EUR und der 2/3 Anteil der Gemeinde Bischberg 48.007,09 EUR

 

Dabei ist anzumerken, dass die Vertragspartner von netto-Beträgen ausgehen, weil davon ausgegangen wird, dass keine Mehrwertsteuer anfällt. Mögliche Sonderleistungen einer Gemeinde werden in einer gesonderten Anlage (ALT-Fahrten) geregelt.

 

Vor einer Beschlussfassung in den Kreisgremien hat das Landratsamt Bamberg die Gemeinde Bischberg um eine schriftliche Zusicherung der Übernahme des 2/3-Anteils am verbleibenden Defizit gebeten. Aufgrund der Höhe der Ausgleichszahlungen für die Zeit vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028 ist ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

 


Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat genehmigt die Vereinbarung über die Finanzierung grenzüberschreitender Verkehrsleistungen mit Schreiben vom 15. Oktober 2024 und somit die Übernahme des 2/3-Anteils der Gemeinde Bischberg in der Zeit vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028.

 

Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis Bamberg abzuschließen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind ab dem Jahr 2025 bei HSt. 7900.7160 einzustellen.


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0