Sitzung: 07.11.2024 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Zur Verhütung von Gefahren für das Leben, die Gesundheit, das Eigentum und die öffentliche Reinlichkeit können die Gemeinden Satzungen erlassen, die die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen einschränken. Die Satzungsermächtigung des Gemeinderats der Gemeinde Bischberg zur Einschränkung der Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen ergibt sich aus Art. 23 und 24 Abs. 1 Gemeindeordnung.
Die Rechtsgrundlage für die seinerzeit erlassene Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Grünanlagen, der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und der sonstigen Flächen bzw. teilweise der Regelungsumfang der Satzung haben sich im Wesentlichen geändert. Der Bayer. Gemeindetag (Herr Schneider) empfiehlt, sich bei einem Neuerlass an die Satzung der Stadt Regensburg zu orientieren.
Aufgrund der häufigen Konflikte zwischen unseren Bürgern (Hundehaltern mit Spaziergängern) und Spielplatzkonflikte empfiehlt die Verwaltung den Neuerlass der Grünanlagensatzung gemäß der Empfehlung des Bayer. Gemeindetags.
Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch und der Entwurf der neuen Grünanlagensatzung dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat Bischberg beschließt die vorliegende Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Gemeinde Bischberg (Grünanlagensatzung – GrünanlagenS). Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung: |
Für: |
19 |
Gegen: |
0 |