Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Gemeinderat Bischberg hat sich zur Aufgabe gemacht, bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplans entsprechende Angebotsflächen für die Jugend unterzubringen. Eine planerisch optimale Fläche wurde bisher nicht gefunden, lediglich kam man immer wieder auf die Flurnummern 396 und 540, Gmkg. Bischberg, zu sprechen. Ein Standort an der Mittelschule wurde nicht wirklich in Betracht gezogen. Die Umsetzung einer Dirtbike-Anlage in einem Elternprojekt muss man zum gegenwärtigen Zeitpunkt als gescheitert betrachten.

 

Gremiumsmitglieder mit dem 1. Vorsitzenden Claus Göller des 1. FC Bischberg waren am 21. Oktober 2024 im Haus und sprachen sich gegen eine Umsetzung der Multisportanlage auf der Flurnummer 540, Gmkg. Bischberg, im Bereich der „Montagskicker“ aus. Als Grund wurden Erweiterungsgedanken des 1. FC Bischberg mit einem Kunstrasenplatz oder einem weiteren Spielfeld für die D-Jugend genannt.

 

Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und des Landschaftsplans (LP) stellte der Gemeinderat in den bisherigen Sitzungen und Workshops fest, dass es schwer ist, Flächen für die kommunalen Interessen überhaupt auszuweisen. Aus den Gesprächen mit dem Planungsbüro Strunz (seinerzeit Herrn Schönfelder) konnte nicht wirklich ein Standort für die Freizeitflächen der Jugend und des Sports favorisiert werden. Als Standort für die Anlagen in der Nähe des Hauptortes kommt entweder eine Fläche oberhalb des Schulgeländes (Mittelschule) oder am Sportplatz „Weipelsdorfer Straße“ nur wirklich in Frage. In der Nähe des Schulgeländes befindet sich ein Wohngebiet und die bisherigen Entwicklungsgedanken bei der Flächennutzungsplanüberarbeitung sehen in diesem Bereich ebenfalls eher Wohnbebauung vor. Somit könnte der Bau der Multisportanlage an der 18. Sportanlagenlärmschutzverordnung (BImSchV) oder dem Bundes-Immissionschutzgesetz scheitern.

 

Nachdem beide Umsetzungen seitens des Gremiums angedacht sind (Pumptrack-Anlage bzw. Dirtbahn siehe auch SPD-Fraktionsantrag vom 01.03.2022, GR TOP 22/2022), hat die Verwaltung geprüft, ob flächenmäßig die Umsetzung beider Angebote auf der Flurnummer 396, Gmkg. Bischberg, mit 5.661 m² Fläche möglich ist.

 

Die Verwaltung hat hierzu das Planungsbüro Strunz angeschrieben, und um deren Einschätzung für den besten Standort zur Umsetzung der Projekte angefragt. Diese favorisieren das Schulzentrum aus Gründen der sozialen Kontrolle. Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass die Weipelsdorfer Straße aber leichter zu erreichen ist.

Die Firma Städtler, Planer der Pumptrack-Anlage Litzendorf mit 1.000 m² und Burgebrach mit 4.000m² sowie die Firma John, Garten- und Landschaftsbauunternehmen u. a. für Multisportanlagen, haben sich beide das Grundstück am Fußballplatz angesehen und sich seitens des Geländestandorts positiv geäußert.

 

Die Firma Städtler hat der Verwaltung ein Planungsangebot in Höhe von 4.960,20 EUR brutto vorgelegt und die Firma John hat das seinerzeitige Angebot für die Multisportanlage (Beachvolleyball- und Basketballfeld) entsprechend überarbeitet.

 

Der Gemeinderat soll nunmehr unter Abwägung der oben aufgeführten Punkte die weitere Vorgehensweise festlegen. Sollten beide Projekte (Multisportanlage und Pumptrack) umgesetzt werden, muss im Vorfeld ein entsprechendes Bauleitplanverfahren durchgeführt werden.


Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Die Gemeinderat Bischberg beschließt, dass die Multisportanlage auf der Flurnummer 396 Gmkg. Bischberg umgesetzt werden soll. Ebenso soll auf der Flurnummer 396, Gmkg. Bischberg eine Pumptrack-Anlage errichtet werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah entsprechende Angebote von Planungsbüros zur Begleitung des notwendigen Bauleitplanverfahrens einzuholen und dem Gemeinderat zur Vergabe vorzulegen.


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0