Sitzung: 07.11.2024 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 18, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Bei der Förderung
von Kindertagesstätten handelt es sich um eine Förderung von sozialen Aufgaben
im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. In den Fällen, in denen
Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen geeigneter Weise wie von einem
kommunalen Träger auch von freigemeinnützigen Trägern betrieben werden können,
sollen die Gemeinden von eigenen Maßnahmen absehen (Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG).
Das BayKiBiG geht somit von dem Vorrang der freigemeinnützigen und sonstigen
Träger aus. Erst und nur dann, wenn sich kein anderer Träger findet, sollen die
Gemeinden selbst entsprechende Kindertageseinrichtungen schaffen und betreiben
(Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG).
Der
Bundesgesetzgeber hat in § 74a Satz 1 SGB VIII die Finanzierung von
Kindertageseinrichtungen dem Landesrecht überlassen. Der Freistaat Bayern hat
hiervon Gebrauch gemacht, indem er zur Finanzierung der freigemeinnützigen und
sonstigen Träger eine Betriebskostenförderung nach Art. 18 ff. BayKiBiG, eine
Investitionskostenförderung nach Art. 27 BayKiBiG und die Erhebung von
Elternbeiträgen nach § 90 SGB VIII vorgesehen hat. Über diesen gesetzlichen
Rahmen hinaus ist im Gesetz keine weitere Fördermöglichkeit vorgesehen. Sofern
die freien Träger zur Deckung des dann noch ungedeckten Betriebskostenaufwandes
keinen Ausgleich ihres Defizits von der Gemeinde erhalten, sind sie in erster
Linie auf eigene Mittel (Spenden, Defizitverträge, Trägermittel, etc.)
angewiesen.
Bei verschiedenen Gesprächen mit den ortsansässigen Trägern von
Kindertageseinrichtungen kam immer häufiger die Frage nach einem zusätzlichen
kommunalen Zuschuss zu den Elternbeiträgen oder den laufenden Betriebskosten
der Einrichtung auf.
In den letzten beiden Jahren mussten erheblich die Elternbeiträge in den
Einrichtungen angehoben werden. Bereits jetzt signalisierte ein Träger, dass er
ab Januar 2025 erneut die Kindergartenbeiträge um 25,00 EUR anheben muss. Mit
den gestiegenen Betriebskosten kommt er nicht zurecht. Andere Träger
bestätigen, dass es immer schwerer wird, mit den zur Verfügung stehenden
Mitteln zurecht zu kommen. Die Frage nach Defizitverträgen kommt immer häufiger
auf und kann auch kaum noch abgewendet werden.
Der Aktenvermerk der Verwaltung zum Thema Kinder- und
Betreuungseinrichtungen zur Einrichtung weiterer kommunaler Fördermittel bzw.
Abschluss von Defizitverträgen vom 7. Oktober 2024 dient zur Kenntnis. Hier hat
die Verwaltung versucht einen positiven Vorschlag auszuarbeiten, wie dieser
ggf. ohne möglichst hohen Aufwand für die Verwaltung umgesetzt werden kann.
Es ist zu bedenken, dass es in Bischberg ohne Einführung eines
kommunalen Zuschusses nicht mehr lange möglich sein wird, dass alle
Regelkindergartenbeiträge bzw. Kinderkrippengebühren gleich hoch sind oder das
vorhandene Plätze nur für den örtlichen Bedarf und nur durch „Bischberger
Kinder“ belegt werden.
Bereits andere Kommunen im Landkreis Bamberg unterstützen die
Betriebsträger mit der Übernahme eines kommunalen Zuschusses (feste Beträge,
Zuschuss zum Elternbeitrag für ortsansässige Kinder, 10% vom kommunalen Personalkostenanteil)
oder stimmen sogenannten Defizitverträgen zu. Die Kostenübernahme ist eine rein
freiwillige Leistung der Kommunen im Rahmen der Finanzkraft. In Bezug auf die
kommunale Finanzkraft sollte man solche Zusagen auch nur befristet machen, wenn
man diese den Trägern zusteht und alle Träger gleichbehandeln.
Aus diesem Grunde gibt die Verwaltung die Anfrage der Träger zur
Entscheidung an das Gremium weiter und folgender Vorschlag wurde ausgearbeitet.
Kath. Kindergarten St. Markus
U3 12
x 500 EUR
Plätze 3 bis Einschulung 75 x 250 EUR
Summe der Plätze 87 = 24.750 EUR
Haus für Kinder Am Vogelberg
U3 15
x 500 EUR
Plätze 3 bis Einschulung 75 x 250 EUR
Summe der Plätze 90 = 26.250 EUR
Kath. Kindergarten St. Marien
U3 10
x 500 EUR
Plätze 3 bis Einschulung 50 x 250 EUR
Summe der Plätze 60 = 17.500 EUR
Diakonie-Kindertagesstätte St. Matthäus
U3 24
x 500 EUR
Plätze 3 bis Einschulung 40 x 250 EUR
Summe der Plätze 64 = 22.000 EUR
Kinderhort
Regnitzpiraten – Betreuungspflicht von Grundschulkindern (OGGS-Angebot)
Summe der Plätze 75 x 300 EUR= 22.500 EUR
Ø
Haushaltsbelastung
zusätzlich ergibt 113.000 EUR jährlich
Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat Bischberg beschließt dem Antrag der Betriebsträger für Einrichtungen im Gemeindegebiet Bischberg ab 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 auf Unterstützung mit einer freiwilligen weiteren Förderung durch die Kommune nachzukommen und folgt den Vorschlag der Verwaltung, dass die Träger diese Leistungen für den Unterhalt der Einrichtungen zur Vermeidung der Erhöhung von Elternbeiträgen verwenden müssen und auf Vergünstigungen durch die Kommune aus ihren Betriebsträgervereinbarungen verzichten müssen.
Folgende Beträge werden hierzu gebilligt und im Haushalt 2024 für den Fall des Mittelsabrufs bereitgestellt und zur Auszahlung freigegeben:
Kath. Kindergarten St. Markus
Summe der Plätze 87 = 24.750 EUR
Haus für Kinder Am Vogelberg
Summe der Plätze 90 = 26.250 EUR
Kath. Kindergarten St. Marien
Summe der Plätze 60 = 17.500 EUR
Diakonie-Kindertagesstätte St. Matthäus
Summe der Plätze 64 = 22.000 EUR
Abstimmung: |
Für: |
1 |
Gegen: |
18 |