Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 18, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Bei der Förderung von Kindertagesstätten handelt es sich um eine Förderung von sozialen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. In den Fällen, in denen Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen geeigneter Weise wie von einem kommunalen Träger auch von freigemeinnützigen Trägern betrieben werden können, sollen die Gemeinden von eigenen Maßnahmen absehen (Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG). Das BayKiBiG geht somit von dem Vorrang der freigemeinnützigen und sonstigen Träger aus. Erst und nur dann, wenn sich kein anderer Träger findet, sollen die Gemeinden selbst entsprechende Kindertageseinrichtungen schaffen und betreiben (Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG).

 

Der Bundesgesetzgeber hat in § 74a Satz 1 SGB VIII die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen dem Landesrecht überlassen. Der Freistaat Bayern hat hiervon Gebrauch gemacht, indem er zur Finanzierung der freigemeinnützigen und sonstigen Träger eine Betriebskostenförderung nach Art. 18 ff. BayKiBiG, eine Investitionskostenförderung nach Art. 27 BayKiBiG und die Erhebung von Elternbeiträgen nach § 90 SGB VIII vorgesehen hat. Über diesen gesetzlichen Rahmen hinaus ist im Gesetz keine weitere Fördermöglichkeit vorgesehen. Sofern die freien Träger zur Deckung des dann noch ungedeckten Betriebskostenaufwandes keinen Ausgleich ihres Defizits von der Gemeinde erhalten, sind sie in erster Linie auf eigene Mittel (Spenden, Defizitverträge, Trägermittel, etc.) angewiesen.

 

Bei verschiedenen Gesprächen mit den ortsansässigen Trägern von Kindertageseinrichtungen kam immer häufiger die Frage nach einem zusätzlichen kommunalen Zuschuss zu den Elternbeiträgen oder den laufenden Betriebskosten der Einrichtung auf.

 

In den letzten beiden Jahren mussten erheblich die Elternbeiträge in den Einrichtungen angehoben werden. Bereits jetzt signalisierte ein Träger, dass er ab Januar 2025 erneut die Kindergartenbeiträge um 25,00 EUR anheben muss. Mit den gestiegenen Betriebskosten kommt er nicht zurecht. Andere Träger bestätigen, dass es immer schwerer wird, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zurecht zu kommen. Die Frage nach Defizitverträgen kommt immer häufiger auf und kann auch kaum noch abgewendet werden.

 

Der Aktenvermerk der Verwaltung zum Thema Kinder- und Betreuungseinrichtungen zur Einrichtung weiterer kommunaler Fördermittel bzw. Abschluss von Defizitverträgen vom 7. Oktober 2024 dient zur Kenntnis. Hier hat die Verwaltung versucht einen positiven Vorschlag auszuarbeiten, wie dieser ggf. ohne möglichst hohen Aufwand für die Verwaltung umgesetzt werden kann.

 

Es ist zu bedenken, dass es in Bischberg ohne Einführung eines kommunalen Zuschusses nicht mehr lange möglich sein wird, dass alle Regelkindergartenbeiträge bzw. Kinderkrippengebühren gleich hoch sind oder das vorhandene Plätze nur für den örtlichen Bedarf und nur durch „Bischberger Kinder“ belegt werden.

 

Bereits andere Kommunen im Landkreis Bamberg unterstützen die Betriebsträger mit der Übernahme eines kommunalen Zuschusses (feste Beträge, Zuschuss zum Elternbeitrag für ortsansässige Kinder, 10% vom kommunalen Personalkostenanteil) oder stimmen sogenannten Defizitverträgen zu. Die Kostenübernahme ist eine rein freiwillige Leistung der Kommunen im Rahmen der Finanzkraft. In Bezug auf die kommunale Finanzkraft sollte man solche Zusagen auch nur befristet machen, wenn man diese den Trägern zusteht und alle Träger gleichbehandeln.

 

Aus diesem Grunde gibt die Verwaltung die Anfrage der Träger zur Entscheidung an das Gremium weiter und folgender Vorschlag wurde ausgearbeitet.

 

 

Kath. Kindergarten St. Markus

U3                                                                12 x 500 EUR

Plätze 3 bis Einschulung                           75 x 250 EUR

Summe der Plätze 87 = 24.750 EUR

 

Haus für Kinder Am Vogelberg

U3                                                                15 x 500 EUR

Plätze 3 bis Einschulung                           75 x 250 EUR

Summe der Plätze 90 = 26.250 EUR

 

Kath. Kindergarten St. Marien

U3                                                                10 x 500 EUR

Plätze 3 bis Einschulung                           50 x 250 EUR

Summe der Plätze 60 = 17.500 EUR

 

Diakonie-Kindertagesstätte St. Matthäus

U3                                                                24 x 500 EUR

Plätze 3 bis Einschulung                           40 x 250 EUR

Summe der Plätze 64 = 22.000 EUR

 

Kinderhort Regnitzpiraten – Betreuungspflicht von Grundschulkindern (OGGS-Angebot)

Summe der Plätze 75 x 300 EUR= 22.500 EUR

 

Ø  Haushaltsbelastung zusätzlich ergibt 113.000 EUR jährlich

 


Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg beschließt dem Antrag der Betriebsträger für Einrichtungen im Gemeindegebiet Bischberg ab 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 auf Unterstützung mit einer freiwilligen weiteren Förderung durch die Kommune nachzukommen und folgt den Vorschlag der Verwaltung, dass die Träger diese Leistungen für den Unterhalt der Einrichtungen zur Vermeidung der Erhöhung von Elternbeiträgen verwenden müssen und auf Vergünstigungen durch die Kommune aus ihren Betriebsträgervereinbarungen verzichten müssen.

 

Folgende Beträge werden hierzu gebilligt und im Haushalt 2024 für den Fall des Mittelsabrufs bereitgestellt und zur Auszahlung freigegeben:

 

Kath. Kindergarten St. Markus                                                                                                                          

Summe der Plätze 87 = 24.750 EUR

 

Haus für Kinder Am Vogelberg               

Summe der Plätze 90 = 26.250 EUR

 

Kath. Kindergarten St. Marien               

Summe der Plätze 60 = 17.500 EUR

 

Diakonie-Kindertagesstätte St. Matthäus                                                                                                       

Summe der Plätze 64 = 22.000 EUR


Abstimmung:

Für:

1

Gegen:

18