Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO ist die Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, sparsam und effizient zu führen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist die wichtigste Nebenbedingung für kommunales Handeln. Das Wirtschaftlichkeitsgebot umfasst die ganzheitliche Betrachtung monetäner und qualitativer Aspekte im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung.

 

Kommunal-Leasing ist eine alternative Finanzierungsform, mit der man moderne Techniken fördern kann und dabei gleichzeitig wirtschaftlich handelt. Im Fahrzeug-Leasing steht der sog. „pay-as-you use“-Effekt (PAYU) im Vordergrund. Wenn in der Leasingkalkulation als Restwert der Marktwert zugrunde gelegt wird, bezahlt der Leasingnehmer exakt die reale Wertminderung sowie evtl. Zinsen auf linearer Basis.

 

Nach § 2 der Verordnung über kreditähnliche kommunale Rechtsgeschäfte (KommKredV) ist der Abschluss von Leasingverträgen über bewegliche Gegenstände genehmigungsfrei.

 

Das Fahrzeug soll als Ersatz für das derzeitige Dienstfahrzeug BA GB 40 dienen, dessen Leasingvertrag im Dezember 2024 ausläuft. Es wird fast ausschließlich von der Verwaltung zu dienstlichen Fahrten im Gemeindegebiet bzw. zum Landratsamt Bamberg benutzt und ist das einzige Elektroantrieb-Fahrzeug im gemeindlichen Fuhrpark.

 

Nachdem die Gemeinde bei anstehenden Erneuerungen versucht, nachhaltig ökologische Projekte zu verwirklichen und zu fördern, bildet hier die erneute Anschaffung eines E-Autos im Hinblick auf weitere CO²-Einsparungen einen wichtigen Baustein. Außerdem hat gerade der öffentliche Sektor eine Vorbildfunktion und auch die Kommune muss ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. E-Autos verursachen beim Fahren bekanntlich keine Emissionen und Schadstoffe. Herstellung und Produktion sind noch nicht optimal, vor allem, was den Einsatz von Energie und Rohstoffen für die Akkus angeht. Da in diesem Sektor weiterhin viele Weiterentwicklungen zu erwarten sind, wird seitens der Verwaltung auch keine Ablösung des jetzigen E-Fahrzeuges und Ankauf eines E-Fahrzeuges, sondern die erneute Anmietung/Leasing vorgeschlagen.

 

Eine staatliche Förderung für E-Fahrzeuge gab und gibt es für Kommunen derzeit nicht. Alleine der Kommunalkundenbonus von einigen Herstellern und Händlern macht sich hier bemerkbar.

 

Die Verwaltung hat entsprechend dem bisherigen Fahrzeug und dessen Ausstattung einen Volkswagen ID.3 mit einer jährlichen Laufleistung von 10.000 km und einer Laufzeit von 36 Monaten ausgeschrieben. Das beschränkte Ausschreibungsergebnis diente im Rahmen der Fraktionsvorsitzendenbesprechung zur Kenntnis.

 

Am Standort „Rathaus“ ist eine nichtöffentliche Ladesäule vorhanden.

 

Haushaltsmittel sind für den Fahrzeugaustausch im Haushalt und Finanzplan bei der Haushaltsstelle 0600.5340 eingeplant.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg stimmt dem Abschluss eines Leasing-Vertrages für ein E-Fahrzeug mit einer Laufleistung von 10.000 km pro Jahr und einer Laufzeit von 36 Monaten zu. Ein entsprechender Leasingvertrag ist mit dem mindestnehmenden Bieter, der Firma Autohaus Heil GmbH & Co. KG aus 97514 Oberaurach, Pfarrer-Vogler-Str. 2 gemäß dem optionalen Angebot mit einer monatlichen Leasingrate von 330,00 EUR netto (Leasingrate plus Dienstleistung Wartung und Verschleißreparaturen) abzuschließen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt (0600.5340) eingestellt und werden in künftigen Jahren zur Verfügung gestellt.

 


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0