Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Gemeinderat Bischberg hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 (TOP 124/2023) beschlossen, dass grundsätzlich weiterhin eine Jugendsozialarbeit an der Grundschule Bischberg angeboten werden soll, jedoch den Antrag der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e. V. auf Übernahme des Kostenanteils des Trägers abgelehnt.

 

Im Nachgang zur Sitzung wurde der Träger entsprechend unterrichtet. Aufgrund der nicht gesicherten Finanzierung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule Bischberg hat der Fachbereich Jugend und Familie am 28. März 2024 um ein vertrauliches Gespräch gebeten. Das Ergebnis des Gesprächs und weitere Informationen zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Bamberg wurde im Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 4. April 2024, Az. 22 festgehalten und dient dem Gremium zur Kenntnis.

 

Aus dem Schreiben geht leider nicht hervor, dass der Jugendhilfeträger beim Gespräch deutlich machte, dass er auch abweichend zur Kooperationsvereinbarung bereit ist, die Arbeiterwohlfahrt Bamberg Stadt und Land e. V. kurzfristig aus dem Vertrag (zum August 2024) zu entbinden.

 

Nachdem sich neben den pädagogischen Einrichtungen die angebotene Jugendarbeit im Gemeindegebiet ausschließlich nur auf ehrenamtliche Angebote unser Jugendbeauftragten und der Vereine stützt, unser gesellschaftliches Leben aber einen großen Wandel erlebt, sieht die Kinder- und Jugendhilfe in der Jugendsozialarbeit an der Grundschule Bischberg einen wichtigen Baustein zur Prävention.

 

Der örtliche Bedarf einer Jugendsozialarbeit an der Grundschule Bischberg wurde zu Beginn des Projektzeitraums mit dem Faktor 1,0037 ermittelt. Kurz vor Ablauf der Projektdauer (31. Dezember 2025) wird erneut der örtliche Bedarf durch das Landratsamt Bamberg geprüft, ob sich ein Bedarf für die Grundschule Bischberg weiterhin ergibt.

 

Aufgrund der im Rahmen der Besprechung vom Fachbereich Jugend und Familie vorgestellten neuen Hintergründe wurde die Verwaltung gebeten, dass der Gemeinderat Bischberg nochmals darüber berät, nicht doch den 10%igen Anteil des Trägers zu übernehmen und somit die Einrichtung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule Bischberg aufrecht zu erhalten. Die Alternative ist eine vorzeitige Kündigung des Kooperationsvertrags und Einstellung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule Bischberg zum 1. August 2024.

 

Der Fachbereich Jugend und Familie würde die zusätzliche Kostenübernahme des Trägeranteils durch die Gemeinde und die Fortsetzung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule sehr begrüßen, da dadurch letztendlich ein wichtiger Baustein zur zielgerichten Jugendarbeit erhalten bleibt und frühzeitig wichtige Informationen gewonnen werden können. Mittel- und langfristig hingegen muss geprüft werden, inwieweit sich die Gemeinde Bischberg die freiwilligen Angebote für die Kinder- und Jugendarbeit noch leisten kann oder in welcher Form noch Angebote für pädagogische Jugendarbeit gemacht werden können.

 

Die Verwaltung regt an, dass vielleicht doch die Erhebung eines Entgelts für freiwillige Angebote, wo es rechtlich möglich ist, geprüft werden sollte.


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat erklärt sich bereit, dass er zunächst befristet bis zum Ende des Projektzeitraums des Landratsamtes Bamberg (31. Dezember 2025) neben dem kommunalen Anteil für die Jugendsozialarbeit an der Grundschule Bischberg auch den 10%igen Eigenanteil des Kooperationspartners (Träger) übernimmt. Nach derzeitigem Stand beläuft er sich auf 7.637,79 €.

 

Die Verwaltung wird beauftragt Möglichkeiten zu prüfen, für Leistungsangebote an der Grundschule Bischberg Zuwendungen zu kürzen bzw. Entgelte von den Nutzern z. B. Kopiergeld, Wegfall der Essenszuschüsse, Beiträge zur Bereitstellung eines Essens, etc. zu erheben bzw. Einsparungen bei den Ausgaben zu erwirken. Entsprechende Haushaltsmittel sind durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im Unterabschnitt 2110 zu erwirtschaften.

 


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0