Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Finanzplan mit Investitionsprogramm, der Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf vom 9. April 2024, der Haushaltsplanentwurf vom 9. April 2024 sowie weitere Anlagen, die den Gemeinderäten per E-Mail vom 12. April 2024 übermittelt wurden, dienen zur Kenntnis. Der Stellenplan wurde fortgeschrieben.

 

Die vorgelegte Haushaltssatzung mit sämtlichen Bestandteilen und Anlagen wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 29. Februar 2024 ausführlich erörtert und als solche gebilligt. Der Gemeinderat billigt die Fortschreibung der Planung für bereits beschlossene Projekte mit Blick auf die unsichere Prognose und die gesetzlichen Verpflichtungen nach Art. 57, 61 und 62 der Gemeindeordnung und insbesondere die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde Bischberg und deren freien Handlungsspielraums.

 

Die ausgearbeitete Satzung entspricht den rechtlichen Erfordernissen für einen genehmigungsfreien Haushalt.

 

Der vorliegende Entwurf schließt

 

im Verwaltungshaushalt mit                                    14.305.900 EUR

im Vermögenshaushalt mit                                         9.486.600 EUR.

 

Das Gesamtvolumen entspricht                              23.792.500 EUR.

 

Im Finanzplan (Seite 186-194) sind alle im Planungszeitraum zu verwirklichende Projekte eingestellt. Hierzu wird ergänzend noch das manuell erstellte Investitionsprogramm zur Kenntnis gegeben. Hauptprojekte sind die Neugestaltung des Friedhofs Bischberg, die weitere Sanierung der Mittelschule Bischberg, der Erwerb einer Immobilie für ein Dorfgemeinschaftshaus in Weipelsdorf, und die Inlinersanierung des Kanalnetzes in der Hauptstraße und im Zollnerhof. Die Zahlen für die Straßen-, Kanal- und Wasserbauprojekte wurden anhand der Angaben der Bauabteilung übernommen.

 


a)       Finanzplan

 

Der vorgelegte Entwurf des Finanzplans für die Jahre 2023-2027 zum Haushaltsplanentwurf vom 9. April 2024 und die ergänzenden Unterlagen dienen dem Gemeinderat Bischberg zur Kenntnis.

 

Er wurde gemeinsam erörtert und wird als solcher zunächst gebilligt.

 

 

Abstimmung:                 Für: 18                                                              Gegen: 1

 

 

b)      Haushaltssatzung

 

Der Vorbericht zum Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Bischberg dient zur Kenntnis; ebenso der Entwurf der Haushaltssatzung zum bereits verteilten Vorabdruck des Haushaltsplans vom 9. April 2024.

 

Der Gemeinderat Bischberg beschließt den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 sowie deren Anlagen. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

1