Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Trosdorf West“, Hirtenstraße 9.

 

Für die Nutzungsänderung Keller zu Ferienwohnung wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für eventuell zusätzlich geschaffene Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend der gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.

 

Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer fehlen auf den Unterlagen.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt, wenn der benötigte Stellplatz auf dem Grundstück geschaffen wird.

 


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

1