Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

In der Zeit vom 5. Februar 2021 bis 6. Dezember 2021 fand die überörtliche Rechnungsprüfung mit der überörtlichen Kassenprüfung (mit Unterbrechungen) nach Art. 105 Abs. 1, Art. 106 Abs. 1 Gemeindeordnung - GO – und siehe weiter in § 2 und § 3 KommPrV bzw. der VV durch die Verbandsprüferin vom BKPV Susanne Burkhardt statt.

 

Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses (Nr. 1 des Prüfungsberichts) vom 12. August 2022 wird nachstehend dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Ebenso das Schreiben des Landratsamtes Bamberg als Rechtsaufsicht, Az. 11.1-9640 vom 17. November 2023.

 

Die Rechtsaufsicht in Form des Landratsamt Bamberg hat das Recht, dass Beanstandungen bereinigt werden, das Recht zur Ersatzvornahme und das Recht zur Bestellung eines Beauftragten (VVNr. 5 zu § 8 KommPrV i. V. mit Art. 112-114 GO).

 

Ebenso wird die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsfeststellungen vom 30. November 2023 zur Kenntnis gegeben.


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch, die Zusammenfassung vom Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 12. August 2022 sowie die Stellungnahme der Verwaltung vom 30. November 2023 dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis und werden seitens des Gemeinderats anerkannt.

 

Die Zusammenfassung des Prüfungsberichts vom BKPV und die Stellungnahme der Verwaltung, die als Anlage der Niederschrift beigefügt sind, sind Bestandteil des Beschlusses.

 

In dem Bericht wurden keine Einnahmeausfälle oder Mehraufwendungen zu Lasten der Gemeinde nachgewiesen, so dass eine Anmeldung an die Kassenversicherung nicht vorgenommen werden kann.

 


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

1