Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

In jeder Gemeinde hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen (Art. 18 Abs. 1 Satz 1 GO). In größeren Gemeinden sollen Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden (Art. 18 Abs. 1 Satz 2 GO).

 

Die Bürgerversammlungen fanden

-          am 31. Oktober 2023 in Trosdorf,

-          am 2. November 2023 in Tütschengereuth,

-          am 7. November 2023 in Weipelsdorf sowie

-          am 9. November 2023 in Bischberg

 

statt.

 

Eine Bürgersammlung bietet die Möglichkeit, Interessierte und Betroffene über ein Vorhaben zu informieren und die Aspekte des Vorhabens öffentlich zu erörtern. Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten.

 

Über die jeweiligen Bürgerversammlungen wurden Niederschriften gefertigt, die den Fraktionsvorsitzenden übergeben wurden. Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden (Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO).

 


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch sowie die Niederschriften über die Bürgerversammlungen dienen den Fraktionen des Gemeinderates zur Kenntnis.

 

Die Niederschriften beinhalten darüber hinaus überwiegend Fragen und Anregungen, die bereits beantwortet sind oder als einzelne Geschäfte der laufenden Verwaltung erledigt werden oder wurden. Die Anfragen sind dahingehend als erledigt zu betrachten.

 


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0