Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30. April 2020 (TOP 33) beschlossen, dass ein Beachvolleyballfeld (Größe 16 m x 8 m – Außenmaße 26 m x 18 m) errichtet werden soll. Eine Umsetzung scheiterte bislang wegen der Standortfrage, nachdem der 1. FC Bischberg dies nicht auf seiner Pachtfläche am Güßbach umgesetzt haben wollte. Die Errichtungskosten wurden damals schon auf 50.000,00 EUR geschätzt und der laufende Unterhaltsbedarf 4.000,00 EUR, wenn die Spielgruppe sich selbst kümmert.

 

Unsere Kinder und Jugendliche drängen dahingehend mehr zu anderen Ballsportarten. Aus diesem Grunde kam in der Spielplatzkonzeptgruppe auch schon die Errichtung einer Mulitsportanlage ins Gespräch. Die Verwaltung hat sich bereits im Jahr 2020 ein Angebot für eine Multisportanlage für Beachvolleyball- und Basketball (Handball/Kleinfeldfußball) eingeholt. Die Kosten betrugen ca. 136.600,00 EUR. Heute müsste man mit einer Kostensteigerung von 20 % rechnen.

 

Beim seinerzeitigen Angebot ist man von einen Flächenbedarf von ca. 810 m² ausgegangen. Das Basketballfeld mit 24 m x 13 m und Beachvolleyballfeld mit 23 m x 14 m mit Umgriff.

 

Für einen Allwetterplatz mit Handball und Basketball benötigt man eine Fläche von 28 m * 22 m mit ungefähren Kosten von 191.240,00 EUR. Lt. der Firma John würde dies auch an dem Standort an der Weipelsdorfer Straße, wo bisher die „urspr. Montagskicker“ spielen, hinpassen.

 

Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und des Landschaftsplans (LP) stellte der Gemeinderat in den bisherigen Workshops fest, dass es schwer ist, geeignete Flächen für eine Umsetzung aller Wünsche zu finden.

 

Aufgrund der Tatsache, dass in der jüngsten Vergangenheit von der Verwaltung ausgearbeitete Projekte erst nach der Ausschreibung durch den Gemeinderat abgelehnt wurden, bittet die Verwaltung um eine Grundsatzentscheidung zu dieser Thematik. Auch bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplans ist es erforderlich zu wissen, in welche Richtung gegangen werden soll.

 

Wenn der Gemeinderat grundsätzlich den Bau einer Multisportanlage in Erwägung zieht, könnten auch Alternativflächen bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplans planungsrechtlich beleuchtet werden (z.B. Gartengrundstücke am Main, Fläche vor dem Fußballplatz Weipelsdorfer Straße, etc.).

 

Wegen der Lärmentwicklung kommt allerdings nur ein Standort am Ortsrand in Frage. Innerorts lässt es sich nicht umsetzen. Bei Sportanlagen greift die Sportanlagenlärmschutzverordnung -18. BImSchV -. Sport- und Freizeitanlagen sind in den meisten Fällen nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Für sie gilt neben baurechtlichen Voraussetzungen die allgemeine Grundpflicht aus § 22 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Danach sind schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg beschließt die Umsetzung einer Mulitsportanlage einer Einzellösung „Beachvolleyballfeld“ zu priorisieren. Nachdem gerade die Überarbeitung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans erfolgt, ist in diesem Zuge eine Fläche auszuweisen.

 

Der Beschluss vom 30. April 2020 (TOP 33) wird insoweit aufgehoben. Das Beachvolleyballfeld soll in die Multisportanlage integriert werden.

 

Entsprechende Haushaltsmittel für einen Grunderwerb und die Umsetzung sind in den Haushalten 2024 ff. einzuplanen.


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0