Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Seit dem Schuljahr 2022/2023 leistet der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e. V. (AWO) Jugendsozialarbeit an der Grundschule Bischberg. Grundlage ist die zwischen dem Fachbereich Jugend und Familie des Landratsamtes Bamberg als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der AWO als ausführenden Träger der freien Jugendhilfe, der Grundschule Bischberg, der Gemeinde Bischberg und dem Staatlichen Schulamt Bamberg geschlossene Kooperationsvereinbarung vom 3. August 2022.

 

Mit Schreiben vom 24. November 2023 stellt Herr Kirsch als geschäftsführender Vorstand der AWO einen Antrag auf Übernahme des Eigenanteils der AWO an den Kosten der Jugendsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule Bischberg durch die Gemeinde Bischberg für das Jahr 2024. Gegenstand dieses Sachverhaltsvortrags ist die Übernahme der Kosten für die Jugendsozialarbeit an der Grundschule, da über die Kostenübernahme an der Mittelschule die Schulverbandsversammlung zu entscheiden hat.

 

Die Grundschule Bischberg ist nach § 36 BayEUG zur Zusammenarbeit mit der Jugendsozialarbeit verpflichtet und daher gerne Kooperationspartner. Das Schulamt berät und begleitet entsprechend der Kooperationsvereinbarung das Projekt fachlich.

 

Die Finanzierung setzt sich nach der Kooperationsvereinbarung und der Förderrichtlinie des Bay. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wie folgt zusammen:

·         der staatlichen Förderung, also der Förderung des Freistaats Bayern nach der aktuellen Förderrichtline mit einem aktuellen Festbetrag in Höhe von 16.360,00 Euro pro Vollzeitstelle,

·         der Förderung des Landkreises in selber Höhe,

·         dem Eigenanteil des Trägers (AWO) in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten,

·         und der Übernahme der restlichen Kosten durch den Sachaufwandsträger, also die Gemeinde Bischberg.

 

Nach der Förderrichtlinie, die die reinen Personalkosten zum Gegenstand hat, setzt die staatliche Förderung eine mindestens so hohe Beteiligung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe und einen Anteil des Zuwendungsempfänger, also des ausführenden Trägers, hier der AWO, von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln voraus.

 

Sie führt zur Rolle des Sachaufwandsträgers unter Punkt 3.13 Satz 2 aus:

Die Gesamtfinanzierung, an der sich auch der Sachaufwandsträger der Schule durch Übernahme der Raumkosten beteiligt und darüber hinaus beteiligen kann, muss bei Antragstellung gesichert sein und schriftlich bestätigt werden.

 

Zum Eigenanteil lautet die Regelung unter Punkt 3.14:

 

1Der Zuwendungsempfänger hat einen Anteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln zu erbringen. 2Geldspenden sowie Bußgelder werden als Eigenmittel anerkannt. 3Beträgt die Höhe der Zuwendung weniger als ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben, kann von der Erbringung eines Eigenanteils durch den Zuwendungsempfänger abgesehen werden, sofern im konkreten Fall Vorgaben anderer Geldgeber dem nicht entgegenstehen.

 

Im Falle der Grundschule Bischberg besteht die Jugendsozialarbeit aus einer pädagogischen Fachkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 23 Stunden, also 0,6 Vollzeitäquivalent.

 

Die AWO hat hier lediglich den Eigenanteil von 10 % der reinen Personalkosten zu tragen. Alle nach Förderung durch den Freistaat Bayern und das Landratsamt Bamberg verbleibenden Kosten übernimmt bereits die Gemeinde Bischberg neben der Kostenübernahme für die Räumlichkeiten, Büro- und Kommunikation und Verwaltungskosten.

 

Herr Kirsch beantragt nun die Übernahme des o. g. Eigenanteils der AWO in Höhe von 10 % der förderfähigen Personalkosten für das Jahr 2024 durch die Gemeinde Bischberg. Dieser betrug im Jahr 2023 3.236,24 Euro. Zur Begründung führt er die gewerkschaftlich erwirkten Tariferhöhungen und Inflationsausgleichszahlungen an und erklärt, dass die AWO den Eigenanteil nicht mehr länger stemmen könne. Er kündigt weiterhin an, die Arbeit in der Gemeinde Bischberg vollständig einzustellen, sollte die Gemeinde die AWO hier nicht vollständig von Kosten freihalten.

 

Eine Abstimmung mit dem Landratsamt Bamberg als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Regierung von Oberfranken als zuständige Stelle für die Förderung durch den Freistaat Bayern wurde vorgenommen.

 

Das Landratsamt lehnt eine weitere Kostenübernahme trotz seiner Gesamtverantwortung für die Jugendhilfe kategorisch ab. Seitens der Gemeinde sollte nach Auskunft des Landratsamtes Bamberg analog der Entscheidungen zu Defizitverträgen im Bereich der Kindertagesbetreuung dem zunehmenden Trend einer Kostenverschiebung zulasten der Kommunen durch die freien Träger kein weiterer Vorschub geleistet werden. Wie sich das förderrechtlich und vertraglich auswirkt, wird derzeit noch geprüft. Es scheint derzeit so, also ob sich die AWO Bamberg aus allen sozialen Projekten, die sich defizitär auf den gesamten Finanzhaushalt auswirken, zurückzieht.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg beschließt, dass grundsätzlich weiterhin eine Jugendsozialarbeit an der Grundschule angeboten werden soll.

 

Aufgrund der Ausführungen der Förderrichtlinie zum Betrieb der Jugendsozialarbeit an Schulen wird der Antrag des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e. V. vom 24. November 2023 auf Übernahme des 10 %-igen Eigenanteils der AWO abgelehnt.

 

Sollte sich der Träger nicht mehr in der Lage sehen, den Eigenanteil zu tragen, so soll er sich zunächst an den zuständigen Jugendhilfeträger wenden. Lässt sich kein anderer Finanzierungspartner finden und rechtlich eine andere Finanzierungsart in Ordnung sein, so übernimmt die Gemeinde Bischberg weiterhin ihren rechtlich vorgegebenen Anteil.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im kommenden Jahr entsprechend vorzusehen.

 


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

1