Sitzung: 21.11.2023 Schulverbandsversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Jahresrechnung wurde am 31. Mai 2023 gelegt und mündlich bekanntgegeben. Die heutige Vorlage des Ergebnisses der Jahresrechnung an die Schulverbandsversammlung durch den Schulverbandsvorsitzenden Michael Dütsch (Art. 40 KommZG i. V. mit Art. 46 Abs. 2 GO) dient der reinen Kenntnisnahme. Es bleibt jedem Schulverbandsmitglied unbenommen, sich über einzelne Punkte näher zu informieren und aufzuklären.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
Einnahmen Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt
EUR EUR EUR
Soll lfd. HJ 348.015,03 112.038,68 460.053,71
+Neue HER 0,00 0,00 0,00
- Abgang alter HER 0,00 0,00 0,00
- Abgang alter KER 0,00 0,00 0,00
= Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 348.015,03 112.038,68 460.053,71
Ausgaben Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt
EUR EUR EUR
Soll lfd. HJ 348.015,03 112.038,68 460.053,71
+Neue HAR 0,00 0,00 0,00
- Abgang alter HAR 0,00 0,00 0,00
- Abgang alter KAR 0,00 0,00 0,00
= Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 348.015,03 112.038,68 460.053,71
Soll-Überschuss 0,00 0,00 0,00
1. Zuführung vom Vermögenshaushalt: 0,00 EUR
2. Zuführung zum Vermögenshaushalt: 66.374,05 EUR
3. Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV: -44.664,63 EUR
2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1 Unerledigte Vorschüsse 0,00 EUR
2.2 Unerledigte Verwahrgelder 215.298,46 EUR
Aus gängiger Praxis hat terminlich bereits die örtliche Prüfung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO) durch den Prüfungsausschuss stattgefunden.
Dem Schulverband wird der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 10. November 2023 gemäß Art. 40 KommZG, Art. 102 Abs. 4 GO i. V. mit Erläuterung 5.5 zu Art. 103 GO des Kommentars Kommunales Haushalts- und Wirtschaftsrecht in Bayern vor einer Beschlussfassung zur Jahresrechnung bekanntgegeben.
Ohne Abstimmung |
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