Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Ziegelhüttenleithe“, Weipelsdorfer Straße 36.

 

Für den Änderungsantrag – Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Garagen, Carport und Stellplätzen wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

 

Der Änderungsantrag betrifft die Doppelhaushälften 3 und 4. Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung ändert sich die Ausrichtung des Doppelhauses.

 

Da die genaue Lage des Oberflächenwasserkanals der Flurstücke 408/15, 408/16 und 408/17, Gemarkung Bischberg erst im Zuge der Baumaßnahme festgestellt werden kann, wird darauf hingewiesen, dass dieser nicht überbaut werden darf.

 

Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer fehlen auf den Unterlagen.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

8

Gegen:

0