Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Außenbereich von Bischberg, Rothof.

 

Für die Errichtung von zwei landwirtschaftlichen Hallen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Eine nach § 35 Absatz 1 Nummer 1 BauGB erforderliche Privilegierung für Bauvorhaben im Außenbereich ist vorhanden.

 

Die Unterschrift des Grundstückseigentümers der Flurnummer 870/2, Gemarkung Bischberg fehlt auf den Unterlagen.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.


Abstimmung:

Für:

8

Gegen:

0