Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die E-mail des Herrn Hubert vom 11. Juli 2023 mit dem Schreiben der Rechtsanwälte F.E.L.S, Kulmbach vom 11.07.2023 wurde dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.


Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Ziegelhüttenleithe“, Weipelsdorfer Straße 36.

 

Für den Neubau von vier Doppelhaushälften mit Garagen, Carport und Stellplätzen wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

 

Der Bauherr benötigt Befreiungen für eine geringfügige Überschreitung der Grundflächenzahl 2. Zudem werden die Doppelhaushälften 3 und 4 um 90 Grad gedreht und die Doppelgarage liegt außerhalb des dafür im Bebauungsplan vorgesehenen Baurahmens.

 

Die Entwässerung hat im Trennsystem zu erfolgen. Vor Beginn der Arbeiten ist der Gemeinde Bischberg ein Messprotokoll über die Höhenfestsetzung vorzulegen.

 

Gegen Rückstau des Abwassers aus dem Kanal hat sich der Anschlussnehmer selbst zu schützen. Für Schäden durch Rückstau haftet die Gemeinde nicht. (§9 Abs. 5 der Entwässerungssatzung).

 

Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht vorzusehen.

 

Niederschlagswasser darf der öffentlichen Fläche nicht zugeleitet werden (Einbau einer Entwässerungsrinne).

 

Vor Verfüllung der Rohrgräben ist rechtzeitig die Abnahme der verlegten Grundleitungen bei der Gemeinde Bischberg zu beantragen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.

 

Vor Baubeginn hat die Grundabtretung im Bereich der Flurnummer 408/25, Gemarkung Bischberg zu erfolgen.

 

Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer fehlen auf den Unterlagen.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.


Abstimmung:

Für:

6

Gegen:

2