Sitzung: 13.07.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Die E-mail des Herrn Hubert vom 11. Juli 2023 mit dem Schreiben der Rechtsanwälte F.E.L.S, Kulmbach vom 11.07.2023 wurde dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
Für den Neubau von vier
Doppelhaushälften mit Garagen, Carport und Stellplätzen wird das gemeindliche
Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
erteilt.
Der Bauherr benötigt Befreiungen für
eine geringfügige Überschreitung der Grundflächenzahl 2. Zudem werden die
Doppelhaushälften 3 und 4 um 90 Grad gedreht und die Doppelgarage
liegt außerhalb des dafür im Bebauungsplan vorgesehenen Baurahmens.
Die Entwässerung hat im Trennsystem zu
erfolgen. Vor Beginn der Arbeiten ist der Gemeinde Bischberg ein Messprotokoll
über die Höhenfestsetzung vorzulegen.
Gegen Rückstau des Abwassers aus dem Kanal
hat sich der Anschlussnehmer selbst zu schützen. Für Schäden durch Rückstau
haftet die Gemeinde nicht. (§9 Abs. 5 der Entwässerungssatzung).
Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach
anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage
ist ein Kontrollschacht vorzusehen.
Niederschlagswasser darf der öffentlichen
Fläche nicht zugeleitet werden (Einbau einer Entwässerungsrinne).
Vor Verfüllung der Rohrgräben ist
rechtzeitig die Abnahme der verlegten Grundleitungen bei der Gemeinde Bischberg
zu beantragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die
zusätzlich geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den
gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.
Vor Baubeginn hat die Grundabtretung im
Bereich der Flurnummer 408/25, Gemarkung Bischberg zu erfolgen.
Die Unterschriften der benachbarten
Grundstückseigentümer fehlen auf den Unterlagen.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
6 |
Gegen: |
2 |