Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Röthelbach-Kirchberg“, Talstraße 7.

 

Für die Terrassenüberdachung mit seitlichen Ganzglasschiebewänden wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

 

Die Terrassenüberdachung befindet sich außerhalb des dafür im Bebauungsplan vorgesehen Baurahmens.

 

Die Oberflächenentwässerung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen bzw. schadlos für die benachbarten Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.

 

Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer Flurnummern 327/1 und 328, Gemarkung Bischberg fehlen auf den Unterlagen.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

8

Gegen:

0