Sitzung: 13.07.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Für die Terrassenüberdachung
mit seitlichen Ganzglasschiebewänden wird das
gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes erteilt.
Die Terrassenüberdachung befindet sich
außerhalb des dafür im Bebauungsplan vorgesehen Baurahmens.
Die Oberflächenentwässerung hat über die
bestehenden Hausanschlussleitungen bzw. schadlos für die benachbarten
Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die
zusätzlich geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den
gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.
Die Unterschriften der benachbarten
Grundstückseigentümer Flurnummern 327/1 und 328, Gemarkung Bischberg fehlen auf
den Unterlagen.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
8 |
Gegen: |
0 |