Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Industriegebiet Trosdorf“, Teigäcker 6.

 

Für den geplanten Neubau einer Lagerhalle wird das gemeindliche Einvernehmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

 

Die Ver- und Entsorgung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen zu erfolgen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend der gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.

 

Die Unterschriften der Grundstücksnachbarn fehlen auf den Unterlagen.

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

8

Gegen:

0