Sitzung: 15.12.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Die geplante
Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans
„Industriegebiet Trosdorf“, Industriestraße 10.
Für den
geplanten Abbruch des Putzsilos mit Halle und
Neubau eines Bürogebäudes
wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplans erteilt.
Das
Grundstück liegt im Bereich des Sanierungsgebietes „Freizeit- und Gewerbegebiet
Main-Regnitz, Bischberg, Trosdorf“.
Gegen
Rückstau des Abwassers aus dem Kanal hat sich der Anschlussnehmer selbst zu
schützen. Für Schäden durch Rückstau haftet die Gemeinde nicht (§9 Abs. 5 der
Entwässerungssatzung).
Die
Grundstücksentwässerungsanlage ist nach anerkannten Regeln der Technik
herzustellen. Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein
Kontrollschacht vorzusehen.
Niederschlagswasser
darf der öffentlichen Fläche nicht zugeleitet werden (Einbau einer
Entwässerungsrinne).
Vor
Verfüllung der Rohrgräben ist rechtzeitig die Abnahme der verlegten Grundleitungen
bei der Gemeinde Bischberg zu beantragen.
Es wird
darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen
Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen zu entrichten
sind.
Die
Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer fehlen auf den
Unterlagen.
Die Gemeinde
stimmt auch als Träger des Sanierungsgebietes „Freizeit- und Gewerbegebiet
Main-Regnitz, Bischberg-Trosdorf“ der Maßnahme zu.
Dem
Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |