Sitzung: 27.10.2022 Gemeinderat
Beschluss: Kenntnis genommen
Die Jahresrechnung wurde am 11. August 2022 gelegt und der Rechnungsprüfungsausschuss verständigt. Die heutige Vorlage des Ergebnisses der Jahresrechnung an den Gemeinderat durch den 2. Bürgemeister Tobias Knoblach (Art. 46 Abs. 2 GO) dient der reinen Kenntnisnahme. Es bleibt jedem Gemeinderatsmitglied unbenommen, sich über einzelne Punkte näher zu informieren und aufzuklären.
Die überörtliche Rechnungsprüfung durch den BKPV hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Vorlage der Jahresrechnung durch die Aufnahme als Sitzungspunkt in Zukunft zu erfolgen hat, und dies wird hiermit erstmals für das Prüfungsjahr 2021 in dieser Form gemacht.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
Einnahmen Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt
EUR EUR EUR
Soll lfd. HJ 13.314.270,13 4.170.780,35 17.485.050,48
+Neue HER 0,00 0,00 0,00
- Abgang alter HER 0,00 0,00 0,00
- Abgang alter KER 110,59 0,00 110,59
= Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 13.314.159,54 4.170.780,35 17.484.939,89
Ausgaben Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt
EUR EUR EUR
Soll lfd. HJ 13.314.159,54 4.170.780,35 17.484.939,89
+Neue HAR 0,00 0,00 0,00
- Abgang alter HAR 0,00 0,00 0,00
- Abgang alter KAR 0,00 0,00 0,00
= Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 13.314.159,54 4.170.780,35 17.484.939,89
Soll-Überschuss 0,00 0,00 0,00
Darin enthalten:
1. Zuführung vom Vermögenshaushalt: 0,00 EUR
2. Zuführung zum Vermögenshaushalt: 3.850.916,43 EUR
3. Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV: 504.397,67 EUR
2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1 Unerledigte Vorschüsse 0,00 EUR
2.2 Unerledigte Verwahrgelder 14.385.302,62 EUR
Aus gängiger Praxis hat terminlich bereits die örtliche Prüfung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO) durch den Prüfungsausschuss stattgefunden.
Dem Gemeinderat wird der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vom 11. Oktober 2022 gemäß Art. 102 Abs. 4 GO i.V.mit Erläuterung 5.5 zu Art. 103 GO des Kommentars Kommunales Haushalts- und Wirtschaftsrecht in Bayern vor einer Beschlussfassung zur Jahresrechnung bekanntgegeben. Die Verwaltung hat auf die bereits bekannten Prüfungsfeststellungen eine Stellungnahme mit Schreiben vom 20. Oktober 2022 verfasst. Diese dient ebenfalls zur Kenntnis. Der Gemeinderat kann diese Prüfungsfeststellungen nicht einschränken, also korrigieren, sondern begnügt sich insgesamt mit einer zustimmenden Kenntnisnahme der aufgezeigten Bereinigung zum derzeitigen Stand. Stellvertretend hat dies in der Vergangenheit immer der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses für alle Gemeinderatsmitglieder erklärt.
Eine Beschlussfassung zum Feststellungs- und Entlasungsbeschluss erfolgt in einer der kommenden Sitzungen.
Ohne Abstimmung.