Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Im Rahmen der jährlichen Prüfung durch den Wartungsvertrag zur Entwässerung des Sportgeländes des SV DJK Tütschengereuth 1928 e. V. wurde festgestellt, dass die Schaltanlage sowie das Schneidwerk des Pumpwerks altersbedingt verschliessen sind. Aus Gründen der Betriebssicherheit war eine zeitnahe Behebung erforderlich. Es lag hierzu ein Angebot der Firma Pumpen-Service GmbH aus Nürnberg, Gleißbühlstraße 4, Angebotsnummer 981860 in Höhe von 4.060,28 EUR vor.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist die Zuständigkeit hier verwaltungsrechtlich nicht eindeutig geregelt. Wir fassen daher die Sachlage wie folgt zusammen:

 

Laut § 5 des Pachtvertrags der Gemeinde als eigentliche Grundstückseigentümerin mit dem SV DJK Tütschengereuth 1928 e. V. sind die Kosten des Anschlusses sowie die Gebühren für die Benutzung von öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen von den Benutzern zu tragen.

 

Nach § 4 Anschluss- und Benutzungsrecht und § 5 Anschluss- und Benutzungszwang der gemeindlichen Entwässerungssatzung - EWS vom 25. Oktober 1991 und im Zuge des Bauantrags musste ein Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage des außerortsliegenden Vereinsheim geschaffen werden. Jedes Grundstück, das an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen, die nach den anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, zu unterhalten und zu ändern ist (§ 9 Abs. 1 der gemeindlichen Entwässerungssatzung – EWS vom 25. Oktober 1991).

 

Den Unterlagen kann entnommen werden, dass damals ein Grundstücksanschluss im freien Gefälle nicht möglich war. Das Abwasserpumpwerk war seinerzeitig gegenüber einer Kleinkläranlage die günstigere Lösung im Hinblick auf Bau und Unterhalt. Beim seinerzeitigen Bau des Sportheimes (§ 5 Abs. 3) hat die Kosten für den Anschluss und Bau des Kontrollschachtes mit Technik die Gemeinde Bischberg übernommen. Über Folgekosten ist den Unterlagen nichts zu entnehmen.

 

Die Wartung erfolgte bislang in den letzten Jahren innerhalb des Wartungsvertrages der Gemeinde Bischberg für die allgemeinen Schmutzwasserpumpen über die Firma Pumpen-Service GmbH.

 

Aufgrund der rechtlichen Regelungen und der widersprüchlichen Praxis wird der Vorgang heute dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt, wie zukünftig mit einer Kostenübernahme für das Pumpwerk im Kontrollschacht des Sportheims verfahren werden soll.

 

Sollten die Folgekosten zur Erneuerung, Wartung etc. vom Kontrollschacht mit dem hauseigenen Pumpwerk weiterhin von der Gemeinde übernommen werden, so sind diese Ausgaben als Zuschuss für den SV DJK Tütschengereuth 1928 e. V. zu verbuchen.


Der Sachvortrag vom 2. Bürgermeister Tobias Knoblach dient zur Kenntnis.

 

Grundsätzlich ist die Gemeinde Bischberg aufgrund der Festlegungen in der Entwässerungssatzung und im Pachtvertrag nicht für die Entwässerungsanlagen zuständig.

 

Nachdem aber im vorliegenden Fall die Gemeinde Bischberg Grundstückseigentümerin ist, bereits in der Vergangenheit die Kosten für die Wartung des Abwasserpumpwerks übernommen hat und nun auch für den Instandsetzungsauftrag federführend tätig war, werden letztmalig die Kosten für die Pumpe und das Schneidwerk im Kontrollschacht übernommen. Dies ist dem SV DJK Tütschengereuth mitzuteilen.

 

Der überplanmäßigen Ausgabe bei HSt. 5500.9880 wird zugestimmt.


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0