Sitzung: 08.09.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Die geplante Baumaßnahme liegt im
Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Goldmann“.
Für die Errichtung einer Gartenhütte wird
das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans erteilt.
Die Oberflächenentwässerung hat über die
bestehenden Hausanschlussleitungen bzw. schadlos für die benachbarten
Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.
Die benachbarten Grundstückseigentümer haben
dem Bauvorhaben zugestimmt.
Dem Antrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
8 |
Gegen: |
0 |