Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

In der vorletzten Sitzung wurde dem Gremium bereits mitgeteilt, dass der bisherige Festwirt für die Bischberger Kirchweih im September 2022 kurzfristig abgesagt hat. Eine Prüfung des Festplatzvertrages ergab, dass dieser ursprünglich ein Jahresvertrag war und die Option der Verlängerung mit dem Jahr 2020 ausgelaufen ist. Die Absage war also rechtlich in Ordnung.

 

In der Vergangenheit war es immer so, dass sich der Ortskulturring um die Organisation des kulturellen Rahmenprogramms der Kirchweih gekümmert hat (Baumaufstellen, Fischerstechen, Gaudispiel, Hahnenschlag, etc.) und die Gemeinde Bischberg die Beschickung des Festplatzes mit Schaustellern organisierte und entsprechende Ausschreibungen vornahm bzw. Verträge abschloss.

 

Nachdem auf die kurzfristige Ausschreibung des Festzelts durch die Verwaltung keine Reaktion erfolgte, wurde der Ortskulturring gebeten, eine Abfrage bei den Bischberger Vereinen über die Bereitschaft zur Bewirtung des Zeltes vorzunehmen. Bereits im Jahr 2013 hatte die Verwaltung nach Absage des Festwirts versucht, den Betrieb des Festzelts durch die ortsansässigen Vereine durchführen zu lassen. Damals lehnten die Vereine aufgrund der hohen Kosten und des finanziellen Risikos einstimmig ab. Deshalb signalisierte der 1. Bürgermeister Michael Dütsch nach einer entsprechenden Information des Gemeinderats dem Ortskulturring, dass sich die Gemeinde die Kostenübernahme des Zeltes vorstellen könnte.

 

Die Vereine selbst haben grundsätzlich nicht das notwendige Equipment wie Zelt, Bierbänke, Theken, Beleuchtung, etc., um so einen Festzeltbetrieb alleine zu schultern. Ebenso gestaltet sich die Festzelt-Anmietung wegen der Kurzfristigkeit und Verfügbarkeit als sehr schwierig.

 

Bei einer Besprechung der Angelegenheit am 30. Juni 2022 im Bürgersaal, zu der alle Vereine in Bischberg und den Gemeindeteilen eingeladen wurden, zeigte ein Großteil der anwesenden Vereine unter den genannten Voraussetzungen die grundsätzliche Bereitschaft, Vereinsmitglieder zur Bewirtschaftung des Zeltes zu stellen. Die Gewinnverteilung soll nach eingebrachten Arbeitsstunden erfolgen. Zudem hat sich bereits ein Organisationsteam aus Teilen der Vorstandschaft des OKR und der Verwaltung der Gemeinde gefunden, um die Kirchweih und den Zeltbetrieb zu organisieren. Im Rahmen der Besprechung wurde zudem eine Übernahme eines möglichen Defizits durch die Gemeinde Bischberg in Aussicht gestellt.

 

Der Verwaltung sind gegenwärtig folgende Kosten für den Betrieb des Festzelts bekannt:

 

Die Ausschreibung des Festzelts in der bisherigen Größe (ca. 500 Personen) wurde lediglich von der Firma WICHT Georg Zelte – Planen – Autosattlerei in Pettstadt beantwortet. Aufgrund der hohen Nachfrage musste dieses Angebot sehr schnell zu- bzw. abgesagt werden.

 

Nachdem sich abzeichnete, dass genügend helfende Hände von den Vereinen zusammenkommen, wurde eine Zusage zur Zeltanmietung seitens der Verwaltung im Vorgriff vorgenommen. Ohne Montage und Demontage mit dem notwendigen Zeltmeister kostet die Anmietung 4.186,95 EUR netto mit 900 EUR Kaution.

 

Grundsätzlich ist es so, dass das Festzelt nur gegen Elementarschäden vom Verleiher Firma WICHT Georg Zelte – Planen – Autosattlerei in Pettstadt versichert ist. Aufgrund der Erfahrungen empfiehlt es sich auch das Festzelt ergänzend gegen Vandalismus und Brandstiftung (Wert 135.000,00 EUR) sowie das Inventar (ca. 25.000,00 EUR) zu versichern.

 

Darüber hinaus ist es noch erforderlich eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nachdem der Zeltverleihvertrag über die Kommune abgeschlossen wurde, liegt es auch nahe in diesem Zusammenhang über die Bayer. Versicherungskammer die Veranstalter-Police für 60 EUR inkl. Versicherungssteuer vorzunehmen. Die helfenden Vereinsmitglieder sind, sofern die Vereine eine Vereinsunfallversicherung haben, über deren Versicherung versichert. Die kommunalen Versicherungsleistungen können hier nicht beansprucht werden, da es nicht die ordinäre Aufgabe einer Kommune ist, ein Kirchweihfest durchzuführen.

 

Aufgrund des Auflagenbescheides der Gemeinde Bischberg gegenüber dem Festzeltbetreiber ist für den Festzeltbetrieb auch ein Sicherheitsdienst zu beauftragen. Bisher wurde in Bischberg aufgrund des hohen Konfliktpotentials immer einen professionellen Sicherheitsdienst beauftragt. Dieser muss 30 Minuten länger als die Veranstaltungsdauer vor Ort sein. Der geforderte Sicherheitsdienst kostet von 19.00 bis 23.00 Uhr zzgl. einer Zeltwache von 23 Uhr bis 6.00 Uhr 2.874,09 EUR (lt. vorliegendem Angebot). In der Vergangenheit hat die Kosten für den Festzeltbetrieb der Festwirt allein getragen. Ganz früher wurden die Kosten des Sicherheitsdienstes auf alle Schaustellerbetriebe umgelegt. Die Übernahme der Kosten für den Sicherheitsdienst wurde den Vereinen von Seiten der Verwaltung nicht in Aussicht gestellt.

 

Die Vereine müssen sich neben der Bewirtung, auch um die Ausstattung des Festzeltes – Bänke, Tische, Theken, Geschirr, etc. das Unterhaltungsprogramm und die Erfüllung der sicherheitsrechtlichen Auflagen kümmern. So beträgt z. B. die GEMA-Gebühr 90,00 EUR pro Tag. Die Kosten für die Schankerlaubnis für das Festzelt betragen 100,00 EUR, die Kosten für den sicherheitsrechtlichen Bescheid der Gemeinde Bischberg ca. 250 EUR, für das Fischerstechen (wenn Bier ausgeschenkt wird) 25,00 EUR und für den öffentlichen Erlaubnisbescheid des Festzeltbetriebs 15,00 EUR.

 

Darüber hinaus fallen Kosten für Wasser/Abwasser und Strom an, die der Gemeinde Bischberg zu erstatten sind.

 

Für die Schausteller herrschte in der Corona-Pandemie lange Zeit ein Stillstand. Umso erfreulicher ist es, dass alle Fahrgeschäftebetreiber für die Bischberger Kirchweih 2022 wieder zugesagt haben. Die in den vergangenen zwei Jahren durchlebte Existenznot wird wohl die Branche noch lange persönlich begleiten. Aus diesem Grund könnte man sich seitens der Verwaltung vorstellen, dass die Gemeinde Bischberg im Jahr 2022 als indirekte Förderung und Unterstützung im Nachgang der Hauptzeit der Pandemie auf das zu erhebende Standgeld laut den Verträgen verzichtet. Die individuellen Verbrauchsgebühren für Strom, Wasser, Abwasser etc. sind selbst zu tragen.

 

Als Standgeld wurden folgende Beträge erhoben:

 

Fa. Teupert                                                              100,00 EUR

Fa. Schramm                                                              350,00 EUR

Fa. Meister                                                               100,00 EUR

Fa. Buch                                                              250,00 EUR

Fam. Dobruna                                                                 50,00 EUR

 


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich, dass im Gemeindegebiet Kirchweihveranstaltungen durchgeführt werden sollen, soweit diese zu dem jeweiligen Zeitpunkt auch rechtlich zulässig sind.

 

Für die Ausgestaltung gilt, dass der ursprüngliche Rahmen soweit wie möglich beibehalten werden soll und sich die Kommune grundsätzlich der Rolle des Veranstalters enthält. Hintergrund ist, dass die Durchführung von Kirchweihfesten keine Aufgaben der Kommune darstellt, sondern einen rein wirtschaftlichen Charakter aufweist.

 

Aufgrund der Pandemie und der Tatsache, dass sich für die Kirchweih in Bischberg kein Festwirt gefunden hat, gewährt die Gemeinde Bischberg zur Durchführung von Veranstaltungen folgende Unterstützungen:

 

a)    Festzelt

 

Der Gemeinderat billigt im Nachgang die Anmietung des Festzeltes bei der Firma WICHT Georg Zelte – Planen – Autosattlerei in Pettstadt zum Angebotspreis von 4.186,95 EUR netto zzgl. Montage und Demontagekosten.

 

Die Mehrausgaben bei der HSt. 3430.6321 Öffentlichkeitsarbeit werden gebilligt. Die fehlenden Ausgaben werden durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000.0030 Gewerbesteuer gedeckt.

 

 

b)    Gebühren

 

Die Gemeinde übernimmt die Gebühren und Auslagen rund um das Festzelt bei der Kirchweih in Bischberg vom Ortskulturring und den damit angeschlossenen Vereinen zum Betrieb und der Bewirtung des Festzeltes wie Schankerlaubnis, Veranstaltungserlaubnis zum Festzeltbetrieb, Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten Art. 72 BayBO, Mietgebühr für die Sicherheitsausstattung des Festzeltes sowie Feuerlöscher und Versicherungen (Vandalismus, Brandstiftung, Inventar, Veranstalter-Haftpflicht).

 

Die Mindereinnahmen bei der HSt. 0200.1000 Verwaltungseinnahmen bzw. Mehrausgaben bei der HSt. 3430.6321 Öffentlichkeitsarbeit werden gebilligt. Die fehlenden Ausgaben werden durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000.0030 Gewerbesteuer gedeckt.

 

 

c)    Kosten für Sicherheitsdienst

 

Der Gemeinderat übernimmt die Kosten für die Beauftragung eines Sicherheitsdiensts in Höhe von 2.874,09 EUR gemäß dem Angebot der FRANKONIA Sicherheitsdienst GmbH & Co.KG.

 

 

d)    Standgebühren für Schausteller

 

Die Gemeinde Bischberg verzichtet als indirekte Förderung und Unterstützung im Nachgang der Hauptzeit der Pandemie auf das zu erhebende Standgeld laut den Verträgen mit den Schaustellern im Jahr 2022. Die individuellen Verbrauchsgebühren für Strom, Wasser, Abwasser etc. sind selbst zu tragen.

 

Dies gilt auch für die Kirchweihen in den Gemeindeteilen, soweit diese auf öffentlichem Grund stattfinden.

 

Die Mindereinnahmen bei der HSt. 3430.1415 Mieten werden gebilligt. Die fehlenden Einnahmen sind durch die Mehreinnahmen bei HSt. 9000.0030 Gewerbesteuer gedeckt.

 

 

e)    Kinderprogramm

 

Nachdem die Gemeinde Bischberg grundsätzlich auch in der Vergangenheit über das Ferienprogramm die Kosten für das Kinderprogramm am Kirchweihmontag in Bischberg in Form eines Puppentheaters, mit Karussellgutscheinen und Süßigkeiten selbst getragen hat und die Kosten des Puppentheaters zuletzt vom letzten Festwirt in Bischberg übernommen wurden bzw. die Aktion sehr beliebt war, soll diese Tradition des Angebots weiter am Leben erhalten werden. Aus diesem Grund werden die notwendigen zusätzlichen Kosten für einen Zauberer, wie bisher auch, bis zu 500,00 EUR übernommen.

 

Eine evtl. Haushaltsüberschreitung bei der HSt. 4600.6321 Ferienprogramm wird in der Höhe der Veranstaltungskosten zugestimmt. Die überplanmäßigen Ausgaben sind durch die Mehreinnahmen bei HSt. 9000.0030 Gewerbesteuer gedeckt.

 


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

1