Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat der Bund die Digitalisierung der Verwaltung zur Top-Priorität gemacht und unmittelbaren Handlungsbedarf erzeugt. Gemäß OZG sollen Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Portale auch online anbieten. Derzeit wichtigsten Verwaltungsverfahren (zum Beispiel Beantragung Geburtsurkunde, Kfz-Zulassung, Gesundheitszeugnis, Hundesteuer, Wohnsitzmeldungen, Baugenehmigung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Unternehmensanmeldung, etc.) flächendeckend als Online-Services für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zur Verfügung stehen. Arbeitsgrundlage bildet auch im Freistaat der OZG-Umsetzungskatalog.

 

Deshalb fördert der Freistaat Bayern die Implementierung der Online-Dienste im kommunalen Bereich und hat die entsprechende Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ am 7. August 2019 im BayMBl. veröffentlicht. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die BayernID zur Authentifizierung im Onlineportal angebunden und der Dienst auch über das BayernPortal verfügbar ist. Zudem müssen Postkorb und E-Payment an das Portal angebunden sein, soweit dies zur Nutzung des Dienstes notwendig ist. Nicht zuletzt muss der Dienst mobilfähig sein, also ohne Einschränkungen auf einem Smartphone genutzt werden können. Die Kommune selbst muss unter anderem nachweisen, dass sie in Summe mindestens 20 Online-Dienste anbietet. Zukünftig sollen unter anderem folgende Dienste online angeboten werden:

 

Beantragung Geburtsurkunde, Kfz-Zulassung, Gesundheitszeugnis, Hundesteuer, Wohnsitzmeldungen, Baugenehmigung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Unternehmensanmeldung, etc.

 

Der Höchstbetrag der Förderung beträgt 20.000,00 EUR. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen eine „Bagatellgrenze“ von 5.000 Euro übersteigen. Gefördert werden 80% der Ausgaben. Kommunen in Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf wie die Gemeinde Bischberg erhalten sogar 90 % der Ausgaben gefördert.

 

Nachdem die wichtigsten Verwaltungsprogramme in der Gemeindeverwaltung über die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) betrieben werden, beabsichtigt die Gemeinde Bischberg die Umsetzung des OZG über das Bürger-Serviceportal der AKDB.

 

Laut Beschluss des Gemeinderates in seiner Sitzung am 7. November 2019 (TOP100) sollte das Bürgerserviceportal der AKDB für einen Eigenbeteiligung in Höhe von 1.053,65 EUR angeschafft werden. Aufgrund der Corona Pandemie konnte dies jedoch nicht umgesetzt werden. Die Verwaltung hat die anzuschaffenden Dienste komplett überarbeitet und um viele Services, wie z.B. das KomX Formularcenter, ergänzt.

 

Die Kosten belaufen sich nunmehr einmalig auf 21.491,10 EUR, welche wie oben ausgeführt bis zu 90 % förderfähig sind. Der Eigenanteil ist somit 2.149,11 EUR. Ein entsprechendes ausgearbeitetes Angebot, welches zur Beantragung der Förderung notwendig ist, liegt der Verwaltung vor.

 


Der Sachverhaltsvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat beschließt in Erweiterung des Beschlusses vom 7. November 2019 den Ankauf des Bürgerserviceportals der AKDB zur Umsetzung der Forderungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) gemäß dem Angebot vom 15. Juli 2022 in Höhe von 21.491,10 EUR.

 

Nach der Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ entsteht für die Kommune eine Eigenbeteiligung in Höhe von 2.149,11 EUR.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vor Abschluss eines Vertrages mit der AKDB einen entsprechenden Förderantrag nach der Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ zu stellen.

 

Entsprechende Haushaltmittel sind im Haushalt 2022 eingeplant.

 


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0