Sitzung: 28.07.2022 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Das im
Bebauungsplangebiet „Westlicher Ortsteil“ neu gebaute Straßenteilstück des
„Kastanienwegs“ ist fertiggestellt, der Öffentlichkeit zugänglich und kann
somit von jedermann befahren werden.
Das neu ausgebaute Teilstück der Ortsstraße „Kastanienweg“, Flurnummer
456/20, Gemarkung Bischberg, beginnt am bisherigen Ausbauende des
„Kastanienwegs“, an der Ostgrenze der Flurnummer 451/13, Gemarkung Bischberg
(Vermessungsstand des Grundstücks zum Zeitpunkt der Widmung) und endet nach 100
m an der Westgrenze der Flurnummer 456/7, Gemarkung Bischberg. Die neu zu
widmende Ortsstraße ist im Lageplan gelb angelegt.
Der Gemeinderat muss daher gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und
Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BAyRS V S.
731), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Mai 2022 (GVBl. S. 224), folgendes
neu gebaute Straßenteilstück mit Wirkung vom 28.07.2022 als Ortsstraße widmen.
Lage: Flurnummer
465/20, Gemarkung Bischberg
Sie beginnt als östlicher Abzweig von der
Ortsstraße „Hohe Straße“ an der Südgrenze der Flurnummer 451/12, Gemarkung
Bischberg, und endet nach 173 m an der Westgrenze der Flurnummer 456/7,
Gemarkung Bischberg.
Straßenname: Kastanienweg
Klassifizierung: Gemeindestraße § 6 Abs. 3 BayStrWG –
Ortsstraße
Funktion: Anliegerweg
mit Erschließungsfunktion
Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Bischberg
Widmungsbeschränkung: keine
Das neu gewidmete Straßen- bzw. das Straßenteilstück ist in das Straßen-
und Wegebestandsverzeichnis der Gemeinde Bischberg einzutragen. Entsprechend
des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes ist die Widmung zu veröffentlichen.
Der Straßenunterhalt ist von der Gemeinde Bischberg zu tragen.
Der Sachvortrag des
1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.
Kastanienweg:
Der Kastanienweg mit der Flurnummer 456/20, Gemarkung Bischberg, ist
voll ausgebaut und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art.
6 i. V. mit Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).
Die insgesamt
gewidmete Ortsstraße „Kastanienweg“, Flurnummern 451/13 und 456/20, Gemarkung
Bischberg, beschreibt sich neu wie folgt:
Sie beginnt als östlicher Abzweig von der Ortsstraße „Hohe Straße“ an
der Südgrenze der Flurnummer 451/12, Gemarkung Bischberg, und endet nach 173 m
an der Westgrenze der Flurnummer 456/7, Gemarkung Bischberg. Der beigefügte
Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Bischberg. Die Unterhaltung
der Verkehrsfläche ist im Haushalt jährlich einzuplanen.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen: |
0 |
GR*in Elke Bärmann war kurzzeitig abwesend.