Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das im Bebauungsplangebiet „Westlicher Ortsteil“ neu gebaute Straßenteilstück des „Kastanienwegs“ ist fertiggestellt, der Öffentlichkeit zugänglich und kann somit von jedermann befahren werden.

 

Das neu ausgebaute Teilstück der Ortsstraße „Kastanienweg“, Flurnummer 456/20, Gemarkung Bischberg, beginnt am bisherigen Ausbauende des „Kastanienwegs“, an der Ostgrenze der Flurnummer 451/13, Gemarkung Bischberg (Vermessungsstand des Grundstücks zum Zeitpunkt der Widmung) und endet nach 100 m an der Westgrenze der Flurnummer 456/7, Gemarkung Bischberg. Die neu zu widmende Ortsstraße ist im Lageplan gelb angelegt.

 

Der Gemeinderat muss daher gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BAyRS V S. 731), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Mai 2022 (GVBl. S. 224), folgendes neu gebaute Straßenteilstück mit Wirkung vom 28.07.2022 als Ortsstraße widmen.

 

Lage:                                                 Flurnummer 465/20, Gemarkung Bischberg

Sie beginnt als östlicher Abzweig von der Ortsstraße „Hohe Straße“ an der Südgrenze der Flurnummer 451/12, Gemarkung Bischberg, und endet nach 173 m an der Westgrenze der Flurnummer 456/7, Gemarkung Bischberg.

 

Straßenname:                               Kastanienweg

 

Klassifizierung:                              Gemeindestraße § 6 Abs. 3 BayStrWG – Ortsstraße

 

Funktion:                                         Anliegerweg mit Erschließungsfunktion

 

Träger der Straßenbaulast:      Gemeinde Bischberg

 

Widmungsbeschränkung:        keine

 

 

Das neu gewidmete Straßen- bzw. das Straßenteilstück ist in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Gemeinde Bischberg einzutragen. Entsprechend des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes ist die Widmung zu veröffentlichen. Der Straßenunterhalt ist von der Gemeinde Bischberg zu tragen.

 


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Kastanienweg:

 

Der Kastanienweg mit der Flurnummer 456/20, Gemarkung Bischberg, ist voll ausgebaut und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6 i. V. mit Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).

 

Die insgesamt gewidmete Ortsstraße „Kastanienweg“, Flurnummern 451/13 und 456/20, Gemarkung Bischberg, beschreibt sich neu wie folgt:

 

Sie beginnt als östlicher Abzweig von der Ortsstraße „Hohe Straße“ an der Südgrenze der Flurnummer 451/12, Gemarkung Bischberg, und endet nach 173 m an der Westgrenze der Flurnummer 456/7, Gemarkung Bischberg. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Bischberg. Die Unterhaltung der Verkehrsfläche ist im Haushalt jährlich einzuplanen.

 


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

 

GR*in Elke Bärmann war kurzzeitig abwesend.