Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Planungsbüro Ladehof hat Anfang Juni 2022 die Verwaltung kontaktiert und drei Nachträge der Firma Tröppner Haustechnik eingereicht. Selbst bei sehr guter und gewissenhafter Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen lassen sich im Normalfall Nachträge gerade bei großen Bauprojekten nicht vermeiden. Gerade bei Änderungen des Bauentwurfs bzw. sonstigen Anordnungen des Auftraggebers, die zu Mehrvergütungsansprüchen der Auftragnehmer führen, empfiehlt es sich, genauer zu prüfen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen der aktuelle Auftragnehmer mit dem Nachtrag beauftragt werden darf.

 

Die in den Vorschriften des § 3 VOB/A genannten Tatbestandsvoraussetzungen müssen jedoch vorliegen, um eine hierauf gestützte Direktvergabe zu rechtfertigen. Bedingt durch Urlaubs- und Krankheitszeiten hat sich die Vorlage der Nachträge im Gemeinderat etwas verzögert. Wegen der gesamten Vergabesumme für die Nachträge und den Regelungen in § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e) der GeschäftsO der Gemeinde Bischberg werden diese heute dem Gremium vorgelegt. Es handelt sich um nachstehende Nachträge:

 

Nachtrag 1 der Firma Tröppner Haustechnik zur Isolierung vom 7. Mai 2022 über 5.834,62 EUR

 

Wie sich herausstellte wurden bei der Ausführung der Fußbodenheizung die baulichen Veränderungen der örtlichen Gegebenheiten nicht beachtet. Die Haupttrassen sollten ursprünglich im Dachbereich verlegt werden und mussten nun über den Fußboden verzogen werden. Hieraus ergeben sich Massenmehrungen bei den Rohrleitungen und eine Änderung der Isolierung. Dies ist erst aus dem Verlegeplan der Estrichfugen, welchen die Firma Tröppner erst nach Erstellung des Leistungsverzeichnisses erhalten hat, bekannt geworden. Die Verlegearbeiten sind nun anzupassen und es ergeben sich weitere Änderungen bei den Heizungsverteilern. Das Nachtragsangebot wurde vom Planungsbüro Ladehof geprüft. Die angegebenen Preise sind schlüssig und angemessen.

 

 

Nachtrag 2 der Firma Tröppner Haustechnik zur Warmwasseraufbereitung vom 5. Mai 2022 über 14.621,27 EUR

 

Auf Grund der zentral vorgesehenen Warmwasserbereitung gestaltet sich die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasserhygiene sehr schwierig. Dies wurde erst durch den Hinweis des Fachplaners Elektro bekannt, da der vorhandene elektrische Hausanschluss nicht für eine dezentrale elektrische Warmwasserbereitung ausreicht. Daher werden in Ergänzung zum bisherigen Leistungsbild gesonderte Wohnraumstationen/ Frischwasserstationen erforderlich, um das Warmwasser dezentral in den jeweiligen Räumen bereitstellen zu können. Auch dieses Nachtragsangebot ist vom Planungsbüro Ladehof geprüft, die angegebenen Preise sind schlüssig und angemessen.

 

 

Nachtrag 3 der Firma Tröppner Haustechnik für die Bambini-Waschtischlandschaften vom 7. Mai 2022 über 9.161,29 EUR

 

Durch Änderungswünsche bei der Einrichtung hat man sich seitens des zukünftigen Trägers für die 2 x 3er Bambini- Waschlandschaftskombinationen und 2 x 4er Bambini-Waschlandschaftskombinationen entschieden. Auch diese Leistung war bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses noch nicht absehbar, da die Einrichtung der Kindertagesstätte erst nach Erstellung des Leistungsverzeichnisses ausgesucht und festgelegt wurde. Dieser Nachtrag wurde ebenfalls durch das Planungsbüro Ladehof geprüft, die angegebenen Preise sind schlüssig und angemessen.

 


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg genehmigt folgende Nachträge:

-          Nachtrag der Firma Tröppner Haustechnik zur Isolierung vom 7. Mai 2022 über 5.834,62 EUR

-          Nachtrag der Firma Tröppner Haustechnik zur Warmwasseraufbereitung vom 5. Mai 2022 über 14.621,27 EUR

-          Nachtrag der Firma Tröppner Haustechnik für die Bambini-Waschtischlandschaften vom 7. Mai 2022 über 9.161,29 EUR

 

Evtl. Preissteigerungen werden mitgetragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die auf Planungsfehler beruhenden Zusatzkosten einzufordern.

Sollte es bei der HSt. 4645.039.9400 zu einer Überschreitung kommen, wird diese hiermit gebilligt. Die Mehrausgaben sind durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt auszugleichen.


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0