Sitzung: 28.07.2022 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Das Planungsbüro Ladehof hat Anfang Juni 2022 die Verwaltung kontaktiert
und drei Nachträge der Firma Tröppner Haustechnik eingereicht. Selbst bei sehr guter und gewissenhafter
Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen lassen sich im Normalfall Nachträge gerade
bei großen Bauprojekten nicht vermeiden. Gerade bei Änderungen des Bauentwurfs
bzw. sonstigen Anordnungen des Auftraggebers, die zu Mehrvergütungsansprüchen
der Auftragnehmer führen, empfiehlt es sich, genauer zu prüfen, ob bzw. unter
welchen Voraussetzungen der aktuelle Auftragnehmer mit dem Nachtrag beauftragt
werden darf.
Die in
den Vorschriften des § 3 VOB/A genannten Tatbestandsvoraussetzungen müssen
jedoch vorliegen, um eine hierauf gestützte Direktvergabe zu rechtfertigen. Bedingt durch Urlaubs- und Krankheitszeiten
hat sich die Vorlage der Nachträge im Gemeinderat etwas verzögert. Wegen der
gesamten Vergabesumme für die Nachträge und den Regelungen in § 12 Abs. 2 Nr. 2
Buchstabe e) der GeschäftsO der Gemeinde Bischberg werden diese heute dem Gremium
vorgelegt. Es handelt sich um nachstehende Nachträge:
Nachtrag 1 der
Firma Tröppner Haustechnik zur Isolierung vom 7. Mai 2022 über 5.834,62 EUR
Wie sich herausstellte wurden bei der Ausführung der Fußbodenheizung die
baulichen Veränderungen der örtlichen Gegebenheiten nicht beachtet. Die
Haupttrassen sollten ursprünglich im Dachbereich verlegt werden und mussten nun
über den Fußboden verzogen werden. Hieraus ergeben sich Massenmehrungen bei den
Rohrleitungen und eine Änderung der Isolierung. Dies ist erst aus dem
Verlegeplan der Estrichfugen, welchen die Firma Tröppner erst nach Erstellung
des Leistungsverzeichnisses erhalten hat, bekannt geworden. Die Verlegearbeiten
sind nun anzupassen und es ergeben sich weitere Änderungen bei den Heizungsverteilern.
Das Nachtragsangebot wurde vom Planungsbüro Ladehof geprüft. Die angegebenen
Preise sind schlüssig und angemessen.
Nachtrag 2 der
Firma Tröppner Haustechnik zur Warmwasseraufbereitung vom 5. Mai 2022 über
14.621,27 EUR
Auf Grund der zentral vorgesehenen Warmwasserbereitung gestaltet sich
die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasserhygiene sehr
schwierig. Dies wurde erst durch den Hinweis des Fachplaners Elektro bekannt,
da der vorhandene elektrische Hausanschluss nicht für eine dezentrale
elektrische Warmwasserbereitung ausreicht. Daher werden in Ergänzung zum
bisherigen Leistungsbild gesonderte Wohnraumstationen/ Frischwasserstationen
erforderlich, um das Warmwasser dezentral in den jeweiligen Räumen
bereitstellen zu können. Auch dieses Nachtragsangebot ist vom Planungsbüro
Ladehof geprüft, die angegebenen Preise sind schlüssig und angemessen.
Nachtrag 3 der
Firma Tröppner Haustechnik für die Bambini-Waschtischlandschaften vom 7. Mai
2022 über 9.161,29 EUR
Durch Änderungswünsche bei der Einrichtung hat man sich seitens des
zukünftigen Trägers für die 2 x 3er Bambini- Waschlandschaftskombinationen und
2 x 4er Bambini-Waschlandschaftskombinationen entschieden. Auch diese Leistung
war bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses noch nicht absehbar, da die
Einrichtung der Kindertagesstätte erst nach Erstellung des
Leistungsverzeichnisses ausgesucht und festgelegt wurde. Dieser Nachtrag wurde
ebenfalls durch das Planungsbüro Ladehof geprüft, die angegebenen Preise sind
schlüssig und angemessen.
Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.
Der Gemeinderat Bischberg genehmigt folgende Nachträge:
-
Nachtrag
der Firma Tröppner Haustechnik zur Isolierung vom 7. Mai 2022 über 5.834,62 EUR
-
Nachtrag
der Firma Tröppner Haustechnik zur Warmwasseraufbereitung vom 5. Mai 2022 über
14.621,27 EUR
-
Nachtrag
der Firma Tröppner Haustechnik für die Bambini-Waschtischlandschaften vom 7.
Mai 2022 über 9.161,29 EUR
Evtl. Preissteigerungen werden mitgetragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die auf Planungsfehler beruhenden
Zusatzkosten einzufordern.
Sollte es bei der HSt. 4645.039.9400 zu einer Überschreitung kommen, wird diese hiermit gebilligt. Die Mehrausgaben sind durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt auszugleichen.
Abstimmung: |
Für: |
18 |
Gegen: |
0 |