Sitzung: 14.07.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Die geplante
Baumaßnahme liegt im Altortbereich von Bischberg, Fischerei 22 und 26.
Für den
geplanten Neubau Einfamilienwohnhaus mit Keller und
einer Doppelgarage wird das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Entwässerung hat im Trennsystem zu erfolgen.
Vor Beginn der Arbeiten ist der Gemeinde Bischberg ein Messprotokoll über die
Höhenfestsetzung vorzulegen.
Gegen Rückstau des Abwassers aus dem Kanal
hat sich der Anschlussnehmer selbst zu schützen. Für Schäden durch Rückstau
haftet die Gemeinde nicht (§9 Abs. 5 der Entwässerungssatzung).
Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach
anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Am Ende der
Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht vorzusehen.
Niederschlagswasser darf der öffentlichen Fläche nicht zugeleitet werden
(Einbau einer Entwässerungsrinne).
Vor Verfüllung der Rohrgräben ist
rechtzeitig die Abnahme der verlegten Grundleitungen bei der Gemeinde Bischberg
zu beantragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen
Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen
zu entrichten sind.
Die Unterschrift des Grundstücksnachbarn
Fl.-Nr. 156/1, Gemarkung Bischberg fehlt auf den Unterlagen.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |