Sitzung: 14.07.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Die geplante
Baumaßnahme liegt im Altortbereich von Bischberg, Rennersberg 7.
Für den
geplanten Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Entwässerung im Trennsystem zu
erfolgen. Vor Beginn der Arbeiten ist der Gemeinde Bischberg ein Messprotokoll
über die Höhenfestsetzung vorzulegen.
Gegen Rückstau des Abwassers aus dem Kanal
hat sich der Anschlussnehmer selbst zu schützen. Für Schäden durch Rückstau
haftet die Gemeinde nicht (§9 Abs. 5 der Entwässerungssatzung).
Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach
anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Am Ende der
Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht vorzusehen.
Niederschlagswasser darf der öffentlichen Fläche nicht zugeleitet werden
(Einbau einer Entwässerungsrinne).
Vor Verfüllung der Rohrgräben ist
rechtzeitig die Abnahme der verlegten Grundleitungen bei der Gemeinde Bischberg
zu beantragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen
Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen
zu entrichten sind
Die Grundstücksnachbarn haben dem
Bauvorhaben zugestimmt.
Dem Bauantrag wird, vorbehaltlich der Überprüfung der Abstandsflächen nach Artikel 6 BayBO durch das Landratsamt Bamberg, zugestimmt..
Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |