Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Weinberge“.

 

Für die Errichtung eines kalten Wintergartens wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind

 

Die Unterschriften der Grundstücksnachbarn Fl.-Nr. 178/28, Gemarkung Bischberg fehlen auf den Unterlagen.

 

Dem Antrag wird zugestimmt.


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0