Sitzung: 14.07.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Für den
geplanten Neubau eines LIDL Lebensmittelmarktes wird das gemeindliche Einvernehmen für die
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.
Die Entwässerung im hat Trennsystem zu
erfolgen. Vor Beginn der Arbeiten ist der Gemeinde Bischberg ein Messprotokoll
über die Höhenfestsetzung vorzulegen.
Gegen Rückstau des Abwassers aus dem Kanal
hat sich der Anschlussnehmer selbst zu schützen. Für Schäden durch Rückstau
haftet die Gemeinde nicht. (§9 Abs. 5 der Entwässerungssatzung).
Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach
anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Am Ende der
Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht vorzusehen.
Niederschlagswasser darf der öffentlichen Fläche nicht zugeleitet werden
(Einbau einer Entwässerungsrinne).
Vor Verfüllung der Rohrgräben ist
rechtzeitig die Abnahme der verlegten Grundleitungen bei der Gemeinde Bischberg
zu beantragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen
Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen
zu entrichten sind
Die Unterschriften der Grundstücksnachbarn
Fl.-Nr. 424, Gemarkung Trosdorf, fehlen auf den Unterlagen
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
8 |
Gegen: |
1 |