Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Kirchenäcker“.

 

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Stellplätzen.

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Der Bauherr benötigt folgende Befreiungen vom Bebauungsplan „Kirchenäcker“:

 

-       Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze

Dachneigung, 0 Grad statt der im Bebauungsplan vorgeschriebenen 38-48 Grad

-       Geschosse: 2 Vollgeschosse statt EG+DG

-       Überschreitung GRZ 0,51 statt 0,45

-       Überschreitung Traufhöhe: 6,30 statt 6,00

-       Abweichende Zufahrt von der Schulstraße, anstatt über Stiegeläckerstraße

 

Nach Rücksprache mit Herrn Dorsch, Bauleitplanung Landratsamt Bamberg entspricht der Bauantrag mit der Vielzahl an Befreiungen nicht mehr den Grundzügen der Planung und ist somit ohne eine entsprechende Bebauungsplanänderung nicht genehmigungsfähig.

 

Aufgrund der Vielzahl der Abweichungen vom Bebauungsplan wird der Bauantrag zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt in einem persönlichen Gespräch auf dem Bauherren einzuwirken, dass er die Maßnahme mehr an die örtlichen Vorgaben anpasst.

 

Die Gemeinde stimmt grundsätzlich der Verlegung der Zufahrt des Grundstückes von der Stiegeläckerstraße auf die Schulstraße zu. Wegen der bisherigen Erfahrungen übernimmt die Gemeinde Bischberg in diesem Bereich keinerlei Haftung für Schäden und lehnt Baumaßnahmen zur Vermeidung des Zuflusses von öffentlichen Oberflächenwasser auf das Grundstück und jegliche Art des Schadensersatzanspruches ab. Aus diesem Grunde ist vom Bauherren gegenüber der Gemeinde Bischberg eine Haftungsverzichtserklärung auszufertigen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die neu geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend der gemeindlichen Satzungen für Wasser und Entwässerung zu entrichten sind.

 

Nähere Ausführungen bleiben dem weiteren Verfahren vorbehalten.

 

 


Abstimmung:

Für:

8

Gegen:

0