Sitzung: 14.07.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Der
Antragsteller plant die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit
Stellplätzen.
Die
Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Der Bauherr
benötigt folgende Befreiungen vom Bebauungsplan „Kirchenäcker“:
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Befreiung
für die Überschreitung der Baugrenze
Dachneigung, 0 Grad statt der im
Bebauungsplan vorgeschriebenen 38-48 Grad
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Geschosse:
2 Vollgeschosse statt EG+DG
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Überschreitung
GRZ 0,51 statt 0,45
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Überschreitung
Traufhöhe: 6,30 statt 6,00
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Abweichende
Zufahrt von der Schulstraße, anstatt über Stiegeläckerstraße
Nach
Rücksprache mit Herrn Dorsch, Bauleitplanung Landratsamt Bamberg entspricht der
Bauantrag mit der Vielzahl an Befreiungen nicht mehr den Grundzügen der Planung
und ist somit ohne eine entsprechende Bebauungsplanänderung nicht
genehmigungsfähig.
Aufgrund der
Vielzahl der Abweichungen vom Bebauungsplan wird der Bauantrag zurückgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt in einem persönlichen Gespräch auf dem Bauherren
einzuwirken, dass er die Maßnahme mehr an die örtlichen Vorgaben anpasst.
Die Gemeinde stimmt grundsätzlich der Verlegung der Zufahrt
des Grundstückes von der Stiegeläckerstraße auf die Schulstraße zu. Wegen der bisherigen
Erfahrungen übernimmt die Gemeinde Bischberg in diesem Bereich keinerlei
Haftung für Schäden und lehnt Baumaßnahmen zur Vermeidung des Zuflusses von
öffentlichen Oberflächenwasser auf das Grundstück und jegliche Art des
Schadensersatzanspruches ab. Aus diesem Grunde ist vom Bauherren gegenüber der
Gemeinde Bischberg eine Haftungsverzichtserklärung auszufertigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die neu geschaffenen
Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend der gemeindlichen Satzungen
für Wasser und Entwässerung zu entrichten sind.
Nähere Ausführungen
bleiben dem weiteren Verfahren vorbehalten.
Abstimmung: |
Für: |
8 |
Gegen: |
0 |