Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Röthelbach - Kirchberg“.

 

Für die Nutzungsänderung Vermietung des Wohnhauses als Ferienwohnung wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

 

Die Unterschriften der Grundstücksnachbarn Fl.-Nrn. 283/21, 283/20, Gemarkung Bischberg fehlen auf den Unterlagen.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

8

Gegen:

0