Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Mit Urteil vom 24. September 2021 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage der Gemeinde Bischberg gegen den Freistaat Bayern wegen des Planfeststellungsbeschlusses für die Erneuerung der Regnitzbrücke größtenteils abgewiesen. Lediglich die straßenrechtlichen Verfügungen an der „AS Bamberg-West“am Teilknotenpunkt West (Aus- und Einfahrt Bischberg-Ost) bezüglich der Verbindungsrampe einschließlich des Ausfädelungsstreifens sowie des Fahrbahnteilers bzw. der Trenninsel und des neuen Einfädelungsstreifens (Einfahrt Bischberg-Ost) wurden aufgehoben, so dass die Straßenbaulast für diese Bereiche bei der Bundesrepublik Deutschland verbleibt.

 

Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde ebenfalls nicht zugelassen.

 

Gegenwärtig ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

 

Von Mai 2019 bis zum 2. August 2021 sind bei der Gemeinde Bischberg für diese Klage Kosten in Höhe von ca. 41.000,00 EUR angefallen. Die Kosten für das Gerichtsverfahren sowie die Schlussrechnung der Anwaltskanzlei stehen noch aus. Welche Kosten durch die gemeindliche Rechtsschutzversicherung übernommen werden, steht derzeit noch nicht fest.

 

In einem Telefonat mit dem gemeindlichen Rechtsanwalt Herrn Weiser-Saulin von der Baumann Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB wurde die weitere Vorgehensweise und mögliche Erfolgsaussichten erörtert. Herr Weiser-Saulin führte aus, dass die Gemeinde Bischberg zunächst eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen müsste. Die Erfolgschance lägen bei ca. 6-7 %. Insgesamt betrachtet würde Herr Weiser-Saulin nicht gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vorgehen. Was die Abstufung der Kreisstraße BA36 zur Gemeindeverbindungsstraße angeht ergänzte er, dass die Gemeinde Bischberg jederzeit auch in Zukunft das Recht habe, die Abstufung überprüfen zu lassen, sollten sich entgegen der Annahmen im Planfeststellungsbescheid doch die Verkehrsströme anders darstellen und die Straße doch überwiegend vom überörtlichen Verkehr genutzt werden.

 

Auch nach Einschätzung der Verwaltung macht eine Fortsetzung der Klage keinen Sinn.

 

Das Schreiben der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vom  19. Oktober 2021 dient dem Gremium zur Kenntnis.


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient dem Gremium zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat akzeptiert das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. September 2021 und sieht von einer Fortsetzung des Klagewegs ab.


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0