Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

In der Sitzung des Gemeinderates am 16. September 2021 gab Herr Dipl.-Ing. Jörg Czerwonka einen Überblick über Möglichkeiten einer Friedhofssanierung bzw. Friedhofserweiterung zur Schaffung eines Angebots für neue Bestattungsformen (Baumbestattungen, Rasen-Urnenbestattungen, etc.) Dabei erläuterte er, dass der Friedhof Bischberg nicht zwingend neugestaltet, sondern im Bestand optimiert werden sollte (Entwässerungs-/ Wegeplanung, Bepflanzung). Viel wichtiger empfand Herr Dipl.-Ing. Jörg Czerwonka die Anpassung einer Friedhofserweiterung an den Wandel in der Friedhofskultur. Deshalb schlug er eine möglichst umfassende Planung vor, die sowohl den Altbestand, als auch mögliche Erweiterungsflächen beinhalten sollte.

 

Darüber hinaus fand am 15. Oktober 2021 im Rahmen des Gemeinderatsausflugs eine Besichtigung des Friedhofs der Gemeinde Stegaurach statt.

 

Vor Einholung entsprechender Angebote für eine Friedhofsplanung müsste das Gremium nun festlegen, wie umfangreich die Planung werden soll bzw. welche Bereiche überplant werden sollen:

 

Soll nur der Altbestand des Friedhofs überplant und hinsichtlich der Entwässerung, Wegeplanung, Bepflanzung, Einbringung von Strom- und Tonkabeln optimiert werden?

 

Soll die Friedhofserweiterungsfläche komplett oder nur zum Teil überplant werden?

 

Sollen auch die Bereiche vor dem Leichenhaus und vor dem Kriegerehrenmal mitberücksichtigt werden?

 

Soll die südliche Fläche des Pfarrgartens einbezogen werden?

 

Sieht der Gemeinderat über die Ausführungen des Herrn Dipl.-Ing. Jörg Czerwonka hinaus, Handlungsbedarf im Bestand?

 

 


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat beschließt eine vollumfängliche Überplanung des Friedhofs Bischberg. Neben dem Altbestand soll die nördliche Fläche des Pfarrgartens, die Bereiche vor dem Leichenhaus und dem Kriegerehrenmal sowie ein Teilbereich der Friedhofserweiterungsfläche in die Planung einbezogen werden.

 

Wegen der Einbeziehung von Flächen aus dem Besitz der Kath. Kirchenstiftung St. Markus ist vorher deren Einvernehmen für die Aufplanung einzuholen.

 

Der Altbestand soll insbesondere in den Bereichen Entwässerung, Wegebau, Standort der Container, Bepflanzung und Einbringung von Strom- bzw. Tonkabeln optimiert werden. Darüber hinaus sollen neue Flächen für das Angebot neuer Bestattungsformen geschaffen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote von Friedhofsplanern bzw. Landschaftsarchitekten einzuholen.


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0