Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Wahlperiode des bisherigen Kommandanten Herrn Bernd Böhnlein ist bereits zum 31. Dezember 2020 abgelaufen.

 

Der ursprüngliche Wahltermin zur Neuwahl des Kommandanten am 20. November 2020 konnte aufgrund der Coronapandemie nicht durchgeführt werden. Deshalb wurde der bisherige Kommandant Herr Bernd Böhnlein in der Sitzung des Gemeinderates am 3. Dezember 2020 zum Notkommandanten bestellt.

 

Bei der Wahlversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Trosdorf am Freitag, 10. September 2021, wurde Herr Bernd Böhnlein, wohnhaft in 96120 Bischberg, GT Trosdorf, erneut zum Kommandanten gewählt.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ist der gewählte Kommandant durch die Gemeinde zu bestätigen. Inhalt der Bestätigung ist die Feststellung, dass der Gewählte zum Zeitpunkt des Amtsantritts alle Eignungsvoraussetzungen erfüllt.

 

Für die Bestätigung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

-        die Wahl muss ordnungsgemäß abgelaufen sein

-        die gewählte Person muss wählbar sein

-        die gewählte Person muss die Wahl angenommen haben

-        die gewählte Person muss geeignet sein (u. a. fachlich und gesundheitlich).

 

Alle Voraussetzungen treffen auf Herrn Bernd Böhnlein zu.

 

Gründe für eine Versagung der Bestätigung durch die Gemeinde liegen erkennbar nicht vor. Durch das Wahlverfahren ist sichergestellt, dass der Gewählte das Vertrauen der Mannschaft (Mehrheit) besitzt.

 


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Herrn Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Die Eignung des am 10. September 2021 gewählten Kommandanten von Trosdorf, Herrn Bernd Böhnlein, wohnhaft in 96120 Bischberg, GT Trosdorf, wird gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des BayFwG im Benehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt.

 

Herr Bernd Böhnlein ist Kommandant der FFW Trosdorf ab Zustellung des Bestätigungsscheibens auf eine Dauer von sechs Jahren.

 


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0