Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Seit 1. März 2021 - Abschluss der letzten Tarifverhandlungen – gibt es die tarifvertragliche Grundlage für eine zweckgebundene Entgeltumwandlung zum Leasen von Fahrrädern im Rahmen des Tarifvertrags „Fahrradleasing“. Die Umsetzung des TV „Fahrradleasing“ ist für Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtend. Wenn aber einmal ein Angebot gemacht wurde, haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Die Gemeinde Bischberg verfügt über 24 Arbeitnehmer*innen und einen Beamten, der allerdings von diesem Tarifvertrag nicht erfasst wird.

 

Nachdem die Umsetzung eine Grundsatzentscheidung für eine allgemeine Regelung zu den Bezügen der Gemeindebediensteten (§ 3 Nr. 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Bischberg) darstellt, hat die grundsätzliche Entscheidung über eine Einführung eines Jobradleasingangebotes der Gemeinderat Bischberg als zuständiges Gremium zu treffen.

 

Einziger Unterschied zum privaten Erwerb/Leasing besteht in der tariflich festgelegten Möglichkeit der Entgeltumwandlung und der umfassenden vertraglichen Verpflichtungen des Arbeitnehmers. Entgeltumwandlung kann kurzfristig Vorteile, vor allem für besser bezahlte Entgeltgruppen bringen. Sie hat aber auch Nachteile für den Arbeitnehmer.

 

Der TV „Fahrradleasing“ umfasst letztendlich drei verschiedene Verträge:

-          der Leasingvertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Arbeitgeber (als Leasingnehmer).

-          der Entgeltumwandlungsvertrag zwischen Beschäftigtem/r und Arbeitgeber.

-          die Überlassungsvereinbarung zwischen Beschäftigtem/r und Arbeitgeber.

 

Im Falle der Umsetzung des Tarifvertrags hat diese Verträge der Arbeitgeber ständig neu auszuarbeiten und anzupassen.

 

Die Verwaltung hat sich in den letzten Wochen intensiv mit dem Thema „Umsetzung des TV Fahrradleasing“ auseinandergesetzt und das Verfahren in einem Aktenvermerk vom 6. Juli 2021 festgehalten. Der Aktenvermerk dient dem Gremium insoweit zur Kenntnis.

 

Die Ausschreibung hat der Arbeitgeber anhand der „gewünschten oder vorgegebenen Fahrräder“ auszuarbeiten und anschließend eine Auswahl an möglichen Leasinggeber zu treffen. Der Arbeitnehmer hat hier grundsätzlich kein Mitspracherecht. Der Leasingvertrag ergibt sich aus dem Ausschreibungsgegenstand und den Kriterien des Tarifvertrages. Der vom Unternehmen vorgelegte angebotene Leasingvertrag sollte vor der Angebotsannahme nochmals gesondert auf steuerliche Fallstricke geprüft werden. Die drei Verträge greifen dann ineinander und dienen auch dem Schutz des Mitarbeiters bzw. des Arbeitgebers.

 

Gemäß dem geltenden Vergaberecht (www.vergabeinfo.bayern.de - Vergaben im kommunalen Bereich) benötigt die Gemeinde Bischberg drei Vergleichsangebote ohne Teilnehmerwettbewerb für Liefer- und Dienstleistungen bei derzeit neun interessierten Mitarbeitern*innen. Die späteren Vergabeverfahren richten sich immer nach den einzelnen Interessenten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg hat sich eingehend mit der Thematik befasst und befürwortet grundsätzlich die Umsetzung des TV „Fahrradleasing“ für alle unbefristeten Arbeitnehmer der Gemeinde Bischberg.

 

Aufgrund des großen Aufwandes und der Komplexität soll die Umsetzung jedoch etwas zurückgestellt werden bis Erfahrungen anderer Kommunen aus dem Landkreis bzw. der Stadt oder des Landkreises Bamberg vorliegen.

 


Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0