Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 5

Der Antrag des SV DJK Tütschengereuth 1928 e. V. vom 7. Juli 2021 dient zur Kenntnis. Der Verein hat vor 25 Jahren einen Kühlraum errichtet. Es ist davon auszugehen, dass der Einbau im Zuge der Gesamtfinanzierung des Vereinsheimneubau bereits einmal gefördert wurde.

 

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 15. April 2021 für das laufende Geschäft Richtlinien zur freiwilligen Förderung für Vereine, Gruppen und Institutionen aufgestellt. Nach § 1 Nr. 4 der Richtlinien sind für Investitionen Wirtschaftsbetriebe sowie wirtschaftliche Teilbereiche von einer Bezuschussung ausgeschlossen.

 

Nun soll der Gemeinderat sich dazu äußern, inwieweit überhaupt die beantragte Investition zur Erneuerung der Kälteanlage für Lebensmittel- und Getränkekühlraum förderfähig ist.

 

Die tatsächlichen Investitionskosten betragen 9.179,90 EUR (lt. Angebot der Fa. Kühl-Hammer GmbH vom 15. April 2021).

 

Bei eindeutigen Investitionen für sog. Mischbetriebe (gemeinnützige Vereinsbetriebe und wirtschaftliche Betriebe) kam bislang eine Förderung beim Gebäude in Frage. Hier gibt es bereits auch im Fall des SV DJK Tütschengereuth 1928 e. V. eine Flächenaufteilung:

 

Gesamtfläche vom Gebäude                                                                     655,94 m²

anteilige Geschossfläche Vereinsbetrieb                                              356,10 m²

und Wirtschaftsbetrieb                                                               299,84 m²

 

Ein Zuschuss, berechnet anhand der bisherigen Flächenzuordnung, bedeutet förderfähige Kosten von 4.983,63 EUR und somit einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 996,73 EUR.

 

Im Antragsschreiben wird eine Zuordnung von 50 % zur Vereinsstätte und 50% zum Wirtschaftsbetrieb unterstellt. Bei der oben genannten Flächenaufteilung war der Kühlraum dem Wirtschaftsbetrieb zugerechnet.

 

Bei der jeweils hälftigen Aufteilung zwischen Vereins- und Wirtschaftsbetrieb würden sich förderfähige Kosten von 4.589,95 EUR und somit ein Zuschuss in Höhe von 917,99 EUR errechnen.

 

Nachrichtlich: Im Jahre 2016 hatte der 1. FC Bischberg 1926 e. V. bei der Sanierung des Vereinsheims eine Förderung für eine Grillbude mitbeantragt. Diese wurde bei der Förderung herausgerechnet.


Beschlussvorschlag:

 

a)       Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg erkennt bei Sportbetrieben wirtschaftliche Teilbereiche wie Kühlräume auch für den sportlichen Betrieb an. Die Berechnung der Förderung hat grundsätzlich anhand der Flächenaufteilung des Gebäudes zu erfolgen.

 

Entsprechend der Beschlussgrundlage ist der Antrag an den SV DJK Tütschengereuth 1928 e.V. zu beantworten.

 

Abstimmung:

Für:

8

Gegen:

12

 

 

b)      Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg erkennt bei Sportbetrieben wirtschaftliche Teilbereich wie Kühlräume auch für den sportlichen Betrieb an. Die Berechnung der Förderung hat grundsätzlich der bilanzrechtlichen Wertstellung (Steuererklärung) zu erfolgen.

 

Entsprechend der Beschlussgrundlage ist der Antrag an den

 

Abstimmung:

Für:

6

Gegen:

14

 

 

c)       Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg sieht keine Möglichkeit den Kühlraum im Rahmen der gemeindlichen Richtlinien für die freiwillige Förderung von Vereinen, Gruppen und Institutionen zu fördern.

 

Auf Grund des Sachverhaltes und der derzeitigen wirtschaftlichen Lage durch die Pandemie, die sich auf das „Vereinsleben“ auswirkt, wird ausnahmsweise auf die beantragte Investition zur Erneuerung der Kälteanlage ein Zuschuss von 500,00 EUR (Investitionskosten 9.179,90 EUR) gewährt.

 

Entsprechend dem Beschluss ist der Antrag an den SV DJK Tütschengereuth 1928 e.V. zu beantworten.

 

Abstimmung:

Für:

15

Gegen:

5

 

 


Abstimmung:

Für:

 

Gegen: