Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 1. Februar 2021, Az. 22-4306.4-1-1, wurden die Gemeinden über die Neufassung des Art. 51 Abs. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) (Winterdienst durch Anlieger) im Zuge des Gesetzes zur Anpassung bayerischer Vorschriften an die Transformation der Bundesfernstraßenverwaltung informiert. Das Gesetz zur Anpassung bayerischer Vorschriften an die Transformation der Bundesfernstraßenverwaltung enthält auch Änderungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, die über Regelungen in Zusammenhang mit der Bundesfernstraßenverwaltung hinausgehen.

 

Insbesondere wurde zur Klarstellung und Schaffung von Rechtssicherheit Art. 51 Abs. 5 BayStrWG neu gefasst und hierdurch die Gemeinden explizit ermächtigt, durch Verordnungen Aufgaben des Winterdienstes auch in der Konstellation von Wegen ohne baulichen Gehweg oder Geh- und Radweg auf die Gemeindebürger zu übertragen.

 

Die Neufassung stellt nunmehr klar, dass die in Absatz 5 genannten Pflichten für alle öffentlichen Straßen auf die in Absatz 4 genannten Personen übertragen werden können. Dies schließt auch sonstige öffentliche Straßen im Sinne von Art. 53 BayStrWG ein, einschließlich beschränkt-öffentlicher Wege (insb. selbständige Gehwege, selbständige Geh- und Radwege) und Eigentümerwege. Wie auch nach der bisherigen Regelung beschränkt sich die Verpflichtungsermächtigung auf die für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite.

 

Der Bayerische Gemeindetag hatte daraufhin den Gemeinden empfohlen, die vor Ort gültigen Reinigungs- und Sicherungsverordnungen neu zu fassen.

 

Die derzeit gültige Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Bischberg ist vom 29. Juli 2010, in Kraft getreten zum 1. September 2010.

 

Der Entwurf der neugefassten Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Bischberg dient dem Gemeinderat zur Kenntnis. Die blau markierten Passagen sind der alte Wortlaut, die rot markierten Textstellen sind neugefasste Regelungen.

 

Zusammenfassend enthält die von der Verwaltung ausgearbeitete Neufassung der Verordnung gegenüber der bisherigen Version neben redaktionellen Änderungen, folgende Neuregelungen:

 

-          § 6 Reinigungsfläche

Erläuterung des Straßenreinigungsverzeichnis;

 

-          § 10 Sicherungsarbeiten

Änderung der Uhrzeit der Räumung von Sicherungsflächen

 

-          Anlage zur Straßenreinigungsverordnung

Straßenreinigungsverzeichnis

 

Die Verwaltung empfiehlt unter Berücksichtigung der neuen Änderungsverordnung eine neue Reinigungs- und Sicherungsverordnung zum 1. September 2021 aus Gründen der Rechtssicherheit zu erlassen.

 


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch und der Entwurf der neuen Reinigungs- und Sicherungsverordnung dienen zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg beschließt den vorliegenden Verordnungsentwurf über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter.

 

Der Verordnungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

1