Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Seit der Inbetriebnahme der Brunnen im Weipelsdorfer Wald und der Inbetriebnahme des neuen Hochbehälters auf dem Vogelberg wurden die bestehenden Brunnen I und II an der Ortsverbindungsstraße nach Weipelsdorf vom Netz genommen. Es wird einmal täglich Wasser entnommen und in den alten Hochbehälter gepumpt, um eine Verkeimung zu verhindern. Gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Tiefbrunnen in Weipelsdorf, sind die beiden alten Tiefbrunnen bis zum Abschluss des Monitorings Ende 2023 weiter zu betreiben.

 

Die wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser aus den beiden alten Tiefbrunnen ist bereits seit mehreren Jahren abgelaufen.

 

Nach Ende des Monitoringzeitraums sind die Tiefbrunnen ordnungsgemäß zurückzubauen. Für die Festlegung des Umfangs der Rückbaumaßnahmen sind Voruntersuchungen erforderlich.

 

Das Ingenieurbüro Gartiser, Germann und Piewak aus Bamberg, dass die bisherige Maßnahme hydrogeologisch betreute, hat ein Angebot für die Voruntersuchungen erstellt.

 

Für die Durchführung der Pumpversuche, der TV-Befahrungen und für das Ausbauen der Pumpen der beiden Brunnen benötigt das Büro die Unterstützung einer Brunnen-bohrfirma. Hier liegt der Gemeinde Bischberg ein Angebot der Firma Osel aus Bamberg vor.


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat beschließt die hydrogeologischen Untersuchungen für den Rückbau der stillgelegten Brunnen I und II an das Ingenieurbüro Gartiser, Germann und Piewak, Schützenstraße 5, 96047 Bamberg entsprechend des Angebotes vom 23. Juni 2021 in Höhe von 14.538,77 EUR (brutto) zu vergeben.

 

Weiterhin vergibt der Gemeinderat die unterstützenden Arbeiten an die Firma OSEL Bohr GmbH, Am Börstig 4, 96052 Bamberg entsprechend des Angebotes vom 21. Juni 2021 in Höhe von 10.680,25 EUR (brutto).

 

Die Gesamtkosten betragen somit 25.219,02 EUR (brutto).

 

Der Haushaltsansatz im Haushalt 2021 beträgt für Planungskosten Hochbehälter bei der HSt. 8151.020.9591 400,00 EUR und für den Rückbau ab 2023 bei der HSt. 8151.020.9410 160.000,00 EUR. Der Gemeinderat Bischberg stimmt nach Art. 66 Abs. 1 GO der außerplanmäßigen Ausgabe (§ 87 Nr. 4 KommHV) für Planungsausgaben zum Rückbau für das Jahr 2021 zu. Die Voraussetzungen des Art. 66 Abs. 1 GO sind erfüllt und der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe im Jahr zu. Die Deckung ist gewährleistet,

 

 


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

1