Sitzung: 15.07.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Für den geplanten Wohnhausneubau mit
drei Wohneinheiten und Garage wird das gemeindliche Einvernehmen für die
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.
Die
Entwässerung hat im Trennsystem zu erfolgen. Vor Beginn der Arbeiten ist der
Gemeinde Bischberg ein Messprotokoll über die Höhenfestsetzung vorzulegen.
Gegen
Rückstau des Abwassers aus dem Kanal hat sich der Anschlussnehmer selbst zu
schützen. Für Schäden durch Rückstau haftet die Gemeinde nicht. (§9 Abs. 5 der
Entwässerungssatzung).
Die
Grundstücksentwässerungsanlage ist nach anerkannten Regeln der Technik
herzustellen. Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht
vorzusehen. Niederschlagswasser darf der öffentlichen Fläche nicht zugeleitet
werden (Einbau einer Entwässerungsrinne).
Vor
Verfüllung der Rohrgräben ist rechtzeitig die Abnahme der verlegten
Grundleitungen bei der Gemeinde Bischberg zu beantragen.
Es wird
darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen
Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen zu entrichten
sind
Die
Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Im Bauplan
sind lediglich zwei Stellplätze eingezeichnet.
Dem Bauantrag wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass mindestens drei Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden können.
Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |