Sitzung: 15.07.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9
Das Schreiben der Familien Koppmann und
Pruthi vom 14.06.2021 dient zur Kenntnis.
Im
Bebauungsplangebiet „Sachsenweg“ ist eine offene Bauweise geregelt, von der
auch nicht befreit werden kann. Wohnraum auf der Grenze wäre genehmigungsfähig,
wenn im Bebauungsplangebiet eine geschlossene Bauweise festgesetzt ist. Hierfür
wäre eine Bebauungplanänderung erforderlich.
In Absprache mit Herrn Lunz (Bauamt Landratsamt Bamberg) und Herrn Dorsch (Bauleitplanung Landratsamt Bamberg) ist eine solche Bebauungsplanänderung städtebaulich nicht von der Gemeinde Bischberg begründbar und es würde sich somit um eine rechtswidrige Gefälligkeitsentscheidung handeln.
Die
Antragsteller planen einen seitlichen Anbau zur Erweiterung des Wohnraums an
der Grenze zum Nachbargrundstück Hohe Straße 9, Flurnummer 450/8, Gemarkung
Bischberg.
Der
Grundstücksnachbar Flurnummer 450/8, Gemarkung Bischberg stimmt dem Antrag auf
Änderung des Bebauungsplanes zu.
Der Bau- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dem Antrag auf Änderung der Bebauungspläne
zuzustimmen. Der Antragssteller hat sich zu verpflichten, die Kosten des
Änderungsverfahren zu übernehmen.
Die Ver- und
Entsorgung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen zu erfolgen.
Es wird
darauf hingewiesen, dass für die neu geschaffenen Geschossflächen
Herstellungsbeiträge entsprechend der gemeindlichen Satzungen für Wasser und
Entwässerung zu entrichten sind.
Weitere
Auflagen bleiben dem eigentlichen Änderungsverfahren vorbehalten.
Dem Antrag
wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
0 |
Gegen: |
9 |