Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Holnstein“.

 

Für den geplanten Neubau von 8 Dachgauben wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die neu geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend der gemeindlichen Satzungen für Wasser und Entwässerung zu entrichten sind.

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0