Sitzung: 20.05.2021 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der
Antrag von Frau Susanne Förtsch dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Das
Grundstück Flurnummer 327/4, Gemarkung Bischberg liegt im rechtskräftigen
Bebauungsplan Röthelbachweg/Kirchberg. Es handelt sich hier um ein reines
Wohngebiet. Das Grundstück hat eine Größe von 1.630 m². Durch Teilung des
Grundstückes soll ein weiteres Baurecht entstehen.
Hierzu
ist eine Änderung des Bebauungsplanes Röthelbachweg/Kirchberg im vereinfachten
Verfahren erforderlich.
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienten dem
Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der
Errichtung eines weiteren Baurechtes auf der Flurnummer 327/4, Gemarkung
Bischberg zu.
Sämtliche Kosten für die durch die
Änderung des Bebauungsplanes entstehen, trägt die Antragstellerin.
Abstimmung: |
Für: |
19 |
Gegen: |
0 |