Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Finanzplan mit Investitionsprogramm, der Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf vom 7. April 2021, der Haushaltsplanentwurf vom 6. April 2021 sowie weitere Anlagen, die den Gemeinderäten per E-Mail vom 9. April 2021 übermittelt wurden, dienen zur Kenntnis. Die Angaben zum Stellenplan wurden bereits in der Gemeinderatssitzung am 3. Dezember 2020, TOP 79, vorbehandelt und sind entsprechend eingearbeitet.

 

Die vorgelegte Haushaltssatzung mit sämtlichen Bestandteilen und Anlagen wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 18. März 2021 ausführlich erörtert und als solche gebilligt. Kleinere Änderungen bei der Fortschreibung von Einnahmen- und Ausgabenansätzen wurden vorgenommen. Darüber hinaus wurden aus der heutigen Sitzung die Grundlage des TOP 35 und TOP 43 eingearbeitet; ggf. müsste der TOP 49 dieser Sitzung nacherfasst werden.

 

Die Satzung entspricht den rechtlichen Erfordernissen für einen genehmigungsfreien Haushalt.

 

Der vorliegende Entwurf schließt

 

im Verwaltungshaushalt mit                                    11.962.100 EUR

im Vermögenshaushalt mit                                         7.398.900 EUR.

 

Das Gesamtvolumen entspricht                             19.361.000 EUR.

 

Im Finanzplan (Seite 180-186) sind alle im Planungszeitraum zu verwirklichende Projekte eingestellt. Hierzu wird ergänzend noch das manuell erstellte Investitionsprogramm zur Kenntnis gegeben. Hauptprojekte sind die Generalsanierung des Hallenbades, die Teilsanierung der Mittelschule, der Neubau der Kindertagesstätte St. Matthäus, der Spielplatz „Gartenstraße“, die Dorferneuerung Tütschengereuth - Kirchstraße, der Abschluss des Projektes Eigenwasserversorgung – Bau des Hochbehälters/Anbindung ans Netz etc.. Die Zahlen für die Straßen-, Kanal- und Wasserbauprojekte wurden anhand der Tabelle der Bauabteilung übernommen.

 


a)       Finanzplan

 

Der vorgelegte Entwurf des Finanzplans für die Jahre 2020-2024 zum Haushaltsplanentwurf vom 6. April 2021 und die ergänzenden Unterlagen dienen dem Gemeinderat Bischberg zur Kenntnis. Er wurde gemeinsam erörtert und wird als solcher gebilligt.

 

Abstimmung:                 Für: 20                                                              Gegen: 0

 

 

b)      Haushaltssatzung

 

Der Vorbericht zum Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Bischberg dient zur Kenntnis; ebenso der Entwurf der Haushaltssatzung zum bereits verteilten Vorabdruck des Haushaltsplans vom 6. April 2021.

 

Der Gemeinderat Bischberg beschließt den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 sowie deren Anlagen. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Sollte der spätere nichtöffentliche Tagesordnungspunkt 49 der Sitzung zu einer Belastung des vorliegenden Haushaltsentwurfes führen, ist diese entsprechend im vorliegenden Haushalt 2021 einzuarbeiten. Die Finanzierung wäre über eine erhöhte Rücklagenentnahme abzubilden.

 


Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0