Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag der BI-Fraktion vom 2. Februar 2021 dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Von der Verwaltung wurden die Voraussetzungen in bauplanungsrechtlicher Sicht vorgeprüft. Leider liegt dem Antrag keine örtliche Zuweisung der Veranstaltungsfläche in der Parkanlage vor. Auch müsste der Begriff „Konzerte“ konkretisiert werden.

 

Die Friedhofserweiterungsfläche ist im Bebauungsplan „Kirchenäcker“ als Sondergebiet Friedhof gekennzeichnet. Somit sind gelegentliche kirchliche Veranstaltungen auf dieser Fläche zulässig. Für solche Zwecke hält es die Verwaltung für sinnvoll entsprechende Strom- und Wasseranschlüsse sowie eine Lautsprecheranlage und eine kleine Bühne zu installieren.

 

Für darüber hinaus gehende Veranstaltungen z. B. für Konzerte von Vereinen, Musikgruppen oder sonstige Zusammentreffen wäre wahrscheinlich eine Bebauungsplanänderung mit einem Schallschutzgutachten erforderlich. Dies müsste aber alles zunächst mit dem Landratsamt Bamberg abgeklärt werden.

 

Die Verwaltung bräuchte auch ein Signal des Gremiums, welche Art von Konzerten ermöglicht werden sollen und in welcher Größenordnung diese stattfinden sollen. Ist es nur angedacht ortsansässigen Vereinen, wie Gesangsvereinen oder Blasmusikvereinen einen Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen oder sollen auch auswärtige Musiker die Möglichkeit zu Konzerten haben. Dann wäre unter Umständen auch ein Nachweis erforderlicher PKW-Stellplätze zu erbringen.

 

Die Verwaltung bräuchte einen Beschluss des Gremiums, ob überhaupt in diese Richtung weitergearbeitet werden soll oder nicht.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienten dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Friedhofserweiterungsfläche für kulturelle Veranstaltungen ortsansässiger Gruppierungen zu ermitteln. Es wäre auch zu prüfen, ob ein Schallschutzgutachten erforderlich wird.

 

Zudem soll die Verwaltung ermitteln, welche Kosten für die Herstellung einer kleinen Bühne, sowie eines Wasser- und Stromanschlusses im Bereich der

Friedhofserweiterungsfläche entstehen bzw. ob die Herstellung entsprechender Infrastruktur überhaupt möglich ist.

 


Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0