Sitzung: 15.04.2021 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Antrag der BI-Fraktion
vom 2. Februar 2021 dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Von
der Verwaltung wurden die Voraussetzungen in bauplanungsrechtlicher Sicht
vorgeprüft. Leider liegt dem Antrag keine örtliche Zuweisung der
Veranstaltungsfläche in der Parkanlage vor. Auch müsste der Begriff „Konzerte“
konkretisiert werden.
Die
Friedhofserweiterungsfläche ist im Bebauungsplan „Kirchenäcker“ als
Sondergebiet Friedhof gekennzeichnet. Somit sind gelegentliche kirchliche
Veranstaltungen auf dieser Fläche zulässig. Für solche Zwecke hält es die
Verwaltung für sinnvoll entsprechende Strom- und Wasseranschlüsse sowie eine
Lautsprecheranlage und eine kleine Bühne zu installieren.
Für
darüber hinaus gehende Veranstaltungen z. B. für Konzerte von Vereinen,
Musikgruppen oder sonstige Zusammentreffen wäre wahrscheinlich eine
Bebauungsplanänderung mit einem Schallschutzgutachten erforderlich. Dies müsste
aber alles zunächst mit dem Landratsamt Bamberg abgeklärt werden.
Die
Verwaltung bräuchte auch ein Signal des Gremiums, welche Art von Konzerten
ermöglicht werden sollen und in welcher Größenordnung diese stattfinden sollen.
Ist es nur angedacht ortsansässigen Vereinen, wie Gesangsvereinen oder
Blasmusikvereinen einen Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen oder sollen
auch auswärtige Musiker die Möglichkeit zu Konzerten haben. Dann wäre unter Umständen
auch ein Nachweis erforderlicher PKW-Stellplätze zu erbringen.
Die
Verwaltung bräuchte einen Beschluss des Gremiums, ob überhaupt in diese
Richtung weitergearbeitet werden soll oder nicht.
Die
Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienten dem Gemeinderat zur
Kenntnis.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die baurechtlichen
Voraussetzungen für die Nutzung der Friedhofserweiterungsfläche für kulturelle
Veranstaltungen ortsansässiger Gruppierungen zu ermitteln. Es wäre auch zu
prüfen, ob ein Schallschutzgutachten erforderlich wird.
Zudem soll die Verwaltung ermitteln, welche Kosten für die Herstellung
einer kleinen Bühne, sowie eines Wasser- und Stromanschlusses im Bereich der
Friedhofserweiterungsfläche entstehen bzw. ob die Herstellung
entsprechender Infrastruktur überhaupt möglich ist.
Abstimmung: |
Für: |
20 |
Gegen: |
0 |