Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag der BI-Fraktion vom 2. Februar 2021 wird zur Kenntnis gegeben.

 

Die Vereinsförderung nach den gemeindlichen Richtlinien stellt eine freiwillige Ausgabe der Gemeinde (Art. 57 Abs. 1 GO) dar. Vorrangig sind die Pflichtaufgaben (Art. 57 Abs. 2 GO) bzw. die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (Art. 58 GO) zu erfüllen. Aufgabe der kommunalen Finanzwirtschaft ist es, die zur Aufgabenerfüllung benötigten Deckungsmittel zu beschaffen und sie bedarfsgerecht und optimal einzusetzen. Der Grundsatz der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung (Art. 61 Abs. 1 Satz 1 GO) ist vorrangiges Ziel der kommunalen Finanzwirtschaft. Dieses Gebot setzt voraus, dass über den Haushaltsplan für das Jahr hinaus ein Überblick über die weitere Entwicklung (Finanzplan Art. 70 GO) sichergestellt ist. Hier ist die Ausgaben-/Aufgabengestaltung sowie auch Einnahmenseite zu betrachten.

 

Im Jahr 2020 wurden anhand der Richtlinie freiwillige laufende Zuschüsse in Höhe von 37.034,08 EUR (zzgl. Sportplatzpflege 6.030,88 EUR nur Dünger - ohne Sand) geleistet. Die Investitionszuschüsse sind dabei nicht inkludiert. Die Verwaltung hat den Antrag vorgeprüft. Die Umsetzung würde jährlich zu einer Mehrbelastung des Haushalts von ca. 5.700 EUR führen. Die gemeindliche Haushaltslage lässt diese Erhöhung derzeit zu. Jedoch kann derzeit niemand sagen, wie sich die kommunalen Finanzen in den nächsten beiden Jahren entwickeln und welche Auswirkungen die Corona-Pandemie tatsächlich auch auf die Kommunen hat, so dass aus Sicht der Verwaltung von einer erheblichen Erhöhung der freiwilligen Leistungen, die eher dauerhaft nicht gehalten werden kann, abzusehen ist.

 

Ergänzend teilen wir mit, dass zu der Thematik „Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Vereinsfinanzen“ bereits im vergangenen Jahr mit Schreiben vom 16. Juli 2020 eine Umfrage stattfand. Von allen Bischberger Vereinen kamen ganze vier schriftliche Rückmeldungen (SV DJK Tütschengereuth 1928 e.V., die Maintaler Blaskapelle Trosdorf e. V, TC Blau-Weiß Bischberg e. V. und Bund Naturschutz in Bayern e. V. – Ortsgruppe Bischberg). Bei allen Vereinen zeichnet sich keine große finanzielle Schieflage ab, die sich nicht im Rahmen der Vereinsfinanzkraft schultern lässt. Es wurde eher aufgezeigt, dass Investitionen derzeit wegen der allgemeinen Situation nach hinten verschoben werden.

 

Zum vorliegenden Antrag gibt es aus Sicht der Verwaltung noch folgende Anmerkungen, die zu diskutieren wären:

 

Der neu einzuarbeitende Passus für die Bezuschussung der Instrumente für Musiker und Musikerinnen der Blasmusikvereine wäre etwas genauer zu formulieren. Pauschal 1.000 EUR ähnlich eines laufenden Unterhaltszuschusses für Gebäude auszuzahlen, würde die Vereine bei der internen Verteilung vor eine große Herausforderung stellen. Aus Sicht der Verwaltung wäre folgende Regelung in den Richtlinien sinnvoller: „Die Anschaffung von Mangelinstrumenten für aktive Musiker wird pauschal einmalig jährlich mit 1.000 EUR bezuschusst.“

 

Die Aufteilung des Betrages liegt im Ermessen der Musikvereine. Sollte der Verein selbst Musikinstrumente kaufen, die im Vereinseigentum bleiben, können diese gesondert nach der Investitionsförderung der gemeindlichen Richtlinie gefördert werden. Für Mangelinstrumente würde die gleiche Liste zu Grunde gelegt wie bei Förderanträgen von Verbänden.

 

Der Fördersatz zur Benutzung gemeindlicher Gebäude und deren Hallen (§ 3 Nr. 5) sollte im Hinblick auf die Neufassung des § 2b UmStG nicht geändert werden. Aufgrund des nachstehenden Absatzes handelt es sich um einen reinen Durchbuchungsposten.

 

Die Verwaltung hat nach dem vorliegenden Antrag die Richtlinien überarbeitet. Der ausgearbeitete Entwurf zum Antrag wird dem Gremium zur Kenntnis gegeben und zur Entscheidung vorgelegt.

 

Wenn sich die BI-Fraktion damit einverstanden erklärt, könnten die neugefassten Richtlinien unter Abänderung einzelner Punkte des Antrags in der geänderten Fassung auch beschlossen werden. Ansonsten ist eine Abstimmung über den Antrag ohne Änderungen herbeizuführen.


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Die BI-Fraktion stimmt nach entsprechender Diskussion der Abänderung ihres Antrags zu. Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Neufassung der Richtlinien für die freiwillige Förderung der Gemeinde Bischberg für Vereine, Gruppen und Institutionen“ neu.


Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

 

Anlagen: Richtlinie