Sitzung: 15.04.2021 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 16, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Antrag von Herrn
Alfred Then, Forststraße 8, 96120 Bischberg vom 24. März 2021 dient dem
Gemeinderat zur Kenntnis.
Laut
Flächennutzungsplan liegt das Grundstück im Außenbereich und ist als
landwirtschaftliche Fläche gekennzeichnet.
Über die Ortsverbindungsstraße
Bischberg -Weipelsdorf ist das Grundstück erschlossen.
Für den Erhalt eines Baurechtes muss der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan erstellt werden.
Die
Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienten dem Gemeinderat zur
Kenntnis.
Der
Gemeinderat beschließt, entsprechend des Antrags von Herrn Alfred Then,
Forststraße 8, 96120 Bischberg vom 24. März 2021 ein zusätzliches Baurecht auf
einer Teilfläche der Flurnummer 758, Gemarkung Bischberg auszuweisen.
Für die
Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans
beauftragt die Gemeinde Bischberg ein Ingenieurbüro mit den Planungen.
Sämtliche Planungskosten sowie die Kosten für die Erstellung der
Anschlussleitungen sind von Herrn Alfred Then zu übernehmen.
Abstimmung: |
Für: |
4 |
Gegen: |
16 |