Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 16, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag von Herrn Alfred Then, Forststraße 8, 96120 Bischberg vom 24. März 2021 dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Laut Flächennutzungsplan liegt das Grundstück im Außenbereich und ist als landwirtschaftliche Fläche gekennzeichnet.

 

Über die Ortsverbindungsstraße Bischberg -Weipelsdorf ist das Grundstück erschlossen.

 

Für den Erhalt eines Baurechtes muss der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan erstellt werden.


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienten dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Antrags von Herrn Alfred Then, Forststraße 8, 96120 Bischberg vom 24. März 2021 ein zusätzliches Baurecht auf einer Teilfläche der Flurnummer 758, Gemarkung Bischberg auszuweisen.

 

Für die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans beauftragt die Gemeinde Bischberg ein Ingenieurbüro mit den Planungen. Sämtliche Planungskosten sowie die Kosten für die Erstellung der Anschlussleitungen sind von Herrn Alfred Then zu übernehmen.

 


Abstimmung:

Für:

4

Gegen:

16